In diesem Abschnitt geben wir die allgemeinen Bedingungen für Buchungen bei ROIG Mobility (Rent a Car) an. Ausnahmsweise können Angebote und Promotionen oder Web-Tarife angewendet werden, die eine Änderung oder Modifizierung der Bedingungen der Tarife und allgemeinen Reservierungen mit sich bringen. Daher ist es wichtig, die Bedingungen, die mit den Angeboten und Promotionen verbunden sind, von denen der Kunde profitieren möchte, eingehend zu prüfen und mit der Unterzeichnung derselben zu akzeptieren.
Der Kunde erhält das im Mietvertrag beschriebene Fahrzeug in einwandfreiem Zustand, mit allen Papieren, Reifen, Werkzeugen und Zubehör und verpflichtet sich, diese aufzubewahren und das Fahrzeug unter Beachtung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bestimmungen zu führen. Vor der Abholung des Fahrzeugs hat der Kunde das Recht, das Fahrzeug in seiner Anwesenheit überprüfen zu lassen.
Der Kunde verpflichtet sich, ROIG Mobility folgende Beträge zu zahlen:
1. Die Mietgebühren des Fahrzeugs, Versicherungen und die Steuern, die im jeweiligen, dem Kunden vorab mitgeteilten Tarif enthalten sind. Die Anwendung des ursprünglich vereinbarten Tarifs ist davon abhängig, dass das Fahrzeug am vereinbarten Ort, Datum, zu der vereinbarten Zeit und in dem vereinbarten Zustand zurückgegeben wird. Die Tarife können je nach Saison und Bürostandort variieren, daher ist der Kunde vor der Fahrzeugbuchung dafür verantwortlich, den anwendbaren Tarif zu überprüfen.
2. Alle anderen Konzepte, die auf den Kunden anwendbar sind, in Übereinstimmung mit den von ROIG Mobility angebotenen vertraglichen und kommerziellen Bedingungen.
Für Modelle der Premium-Kategorie ist die Vorlage einer Kreditkarte bei der Abholung des Fahrzeugs obligatorisch.
Der Inhaber der Bankkarte, mit der die Miete bezahlt wird, muss im Vertrag entweder als Hauptfahrer oder als Zusatzfahrer eingetragen sein.
Vor der Fahrzeugübernahme wird der entsprechende Betrag für die Kraftstoffkaution auf der Karte blockiert und am Ende des Mietvertrags zurückerstattet (siehe Abschnitt 10 der Allgemeinen Mietbedingungen).
Für über die Website vorgenommene Buchungen mit Zahlung im Büro hat der Kunde ab der vorgesehenen Startzeit der Buchung maximal 2 Stunden Zeit, das Fahrzeug abzuholen, es sei denn, er hat zuvor eine Änderung der Abholzeit mitgeteilt.
Zahlung per Smartwatch und Apple Pay wird akzeptiert, stets unter Einhaltung der in Abschnitt 3.2 der Mietbedingungen genannten Bestimmungen.
Der Zahler muss sicherstellen, dass seine Bankkarte zum Zeitpunkt der Fahrzeugabholung über ausreichende Mittel verfügt, um die Miete für alle gebuchten Optionen zu begleichen. Außerdem wird, falls keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, die entsprechende Selbstbeteiligung auf derselben Karte blockiert.
Pro Vertrag darf nur eine Bankkarte verwendet werden, die namentlich auf den Zahler ausgestellt sein muss.
Der Zahler ist dafür verantwortlich, den PIN-Code seiner Bankkarte zu kennen, falls diese Technologie unterstützt wird.
Es ist ebenfalls zu beachten, dass unabhängig von der Zahlungsart, wenn keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, die entsprechende Selbstbeteiligung auf derselben Karte blockiert wird.
Die Zahlung der Fahrzeugmiete und eventueller Zusatzkosten erfolgt in der vom Kunden gewählten Währung. Der Inhaber der vorgelegten Kreditkarte muss jedoch im Mietvertrag entweder als Hauptfahrer oder als Zusatzfahrer eingetragen sein.
Der Kunde verpflichtet sich, nach Beendigung der Fahrzeugmiete die Beträge, die sich aus den folgenden Punkten ergeben, an ROIG Mobility zu zahlen:
Die Beträge, die sich aus solchen Konzepten ergeben, werden von ROIG Mobility direkt dem Kunden über das elektronische Zahlungssystem oder ein gleichwertiges System in Rechnung gestellt, das für den Abschluss des Vertrags über das Fahrzeug verwendet wird, wobei der Kunde ROIG Mobility ausdrücklich ermächtigt, solche Gebühren zu erheben.
In jedem Fall wird ROIG Mobility den Kunden unverzüglich über die Erhebung der Gebühr und die Gründe für die Gebühr informieren, wobei dem Kunden so viele Informationen wie möglich zur Verfügung gestellt werden.
Der Betrag, der dem Kunden für die am Fahrzeug entstandenen Schäden in Rechnung gestellt wird, wird unter Berücksichtigung der von einem externen Sachverständigenunternehmen vorgenommenen Bewertung berechnet, oder, wenn eine solche Quantifizierung nicht im Voraus vorgenommen werden kann, wird der Betrag, der sich aus einer ersten Bewertung durch qualifiziertes Personal von ROIG Mobility ergibt, gemäß der in Anhang I dieser Bedingungen veröffentlichten Preisliste berechnet, deren Existenz und Beträge dem Kunden bekannt sind und mit denen er sich einverstanden erklärt.
Dies alles gilt unbeschadet einer späteren Abrechnung und Anpassung, sobald ein Reparaturkostenvoranschlag einer Werkstatt oder ein Gutachten eines externen Sachverständigenbüros der ROIG Mobility vorliegt.
Der sich aus dieser Bewertung ergebende Wert darf die in Anhang I dieser Allgemeinen Bedingungen angegebenen Preise nicht überschreiten.
ROIG Mobility behält sich außerdem das Recht vor, dem Kunden eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen, der durch die Stilllegung des Fahrzeugs infolge des erlittenen Schadens entstanden ist. Diese Entschädigung wird auf der Grundlage der Anzahl von Tagen berechnet, die für die Reparatur des Fahrzeugs erforderlich sind, die von einem externen Sachverständigen der ROIG Mobility ermittelt wird, oder nach der Durchführung der Reparatur, wobei ein Tag für jeweils acht von der Werkstatt investierte Arbeitsstunden berechnet wird und der vertraglich vereinbarte Tagessatz für die Beschäftigung als Grundlage für die Quantifizierung verwendet wird, da die Tage, an denen das Fahrzeug stillgelegt ist, genauso berücksichtigt werden wie die Nichtrückgabe des Fahrzeugs innerhalb der vereinbarten Frist.
Die maximale Haftung des Kunden entspricht dem Marktwert des Fahrzeugs gemäß dem Höchstpreis, der im zum Zeitpunkt des Unfalls gültigen Ganvam-Leitfaden festgelegt ist.
Wird das Fahrzeug mehr als 30 Minuten nach Ablauf der Mietzeit zurückgegeben, werden die zusätzlichen Miettage nach dem allgemein gültigen Tarif berechnet.
Wird das Fahrzeug während der Laufzeit dieses Vertrages mit einem Bußgeld belegt, so haftet der Kunde für die Höhe des Bußgeldes sowie für alle sich aus dem Verstoß ergebenden Folgen und ist verpflichtet, den Vermieter von jeglicher Haftung freizustellen – Zusätzlich wird eine Bußgeldverwaltungsgebühr von 30,00 € erhoben.
In diesem Tarif sind die folgenden Posten nicht enthalten, die fortan als „Extras“ gelten:
Anlieferung und Abholung am Flughafen: Der Zuschlag für die Abholung und/oder Rückgabe auf dem Parkplatz des Flughafens Palma de Mallorca beträgt 25 € pro Service (50 € pro Abholung und Rückgabe) für den Relax-Tarif und 15€ pro Dienstleistung (30€ insgesamt) für den Smart Lock-Tarif. Die Kosten für das Parkticket bei der Abholung des Fahrzeugs gehen zu Lasten des Kunden, wobei die Kosten maximal etwa 20 € betragen.
Der Kunde, der den Mietvertrag vorzeitig beendet, muss ROIG Mobility innerhalb von maximal 48 Stunden nach der Rückgabe des Fahrzeugs per E-Mail darüber informieren. Diese Mitteilung ist eine zwingende Voraussetzung für den Anspruch auf eine Rückerstattung. Nach Eingang der Mitteilung wird der Betrag für die nicht in Anspruch genommenen Miettage zurückerstattet, wobei die Kosten für einen Miettag (einschließlich Steuern) als vereinbarte Entschädigung abgezogen werden. Wird die Stornierung nicht innerhalb der genannten Frist per E-Mail mitgeteilt, erfolgt keine Rückerstattung.
Wenn hingegen ROIG Mobility den Mietvertrag vor dem vorgesehenen Datum vorzeitig beendet, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der für die nicht in Anspruch genommenen Miettage gezahlten Beträge einschließlich Steuern, ohne dass er aus diesem Grund einen zusätzlichen Betrag verlangen kann.
Stornierungsbedingungen für im Voraus bezahlte Buchungen, die über die Website von ROIG Mobility vorgenommen werden:
Zusammenfassung der in den einzelnen Web-Tarifen enthaltenen Leistungen:
| Smartlock | Relax | Basic | |
| SBsF (Grundversicherung ohne Franchise) | ✔ | ✔ | |
| SRC (Rad- und Glasversicherung) | ✔ | ✔ | |
| SBcF (Grundversicherung mit Franchise) | ✔ | ✔ | ✔ |
| Obligatorische Haftpflichtversicherung | ✔ | ✔ | ✔ |
Im Mietpreis ist außerdem eine Grundversicherung enthalten, die Schäden am Fahrzeug abdeckt, die durch Folgendes entstehen:
Die Grundversicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung für solche Schäden, für die der Kunde direkt verantwortlich ist (siehe Punkt 4 der Mietbedingungen). Dieser Selbstbehalt muss (i) durch die Stellung einer entsprechenden Kaution oder (ii) durch den Abschluss einer Zusatzversicherung sichergestellt werden.
Sofern der Kunde nicht die optionale Zusatzdeckung (Vollkaskoversicherung) abschließt, ist er verpflichtet, bei der Übergabe des Fahrzeugs eine Kaution mittels Kredit- oder Debitkarte zu hinterlegen, deren Höhe je nach gewähltem Fahrzeugmodell variieren kann. Im Falle einer Verlängerung des Vertrags muss der ursprüngliche Kautionsbetrag entsprechend der zusätzlichen Miettage erhöht werden. Die Kaution, die entweder blockiert (Kreditkarte) oder belastet (Debitkarte) wird, wird dem Kunden nach Rückgabe des Fahrzeugs und nachdem ROIG Mobility den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs und die ordnungsgemäße Vertragserfüllung überprüft hat, wieder freigegeben oder erstattet. Wird die Kaution mit einer Kreditkarte hinterlegt, beträgt die maximale Blockierungsdauer 30 Werktage ab Mietbeginn. Die Kaution wird ganz oder teilweise einbehalten, falls es zu einem Vertragsverstoß kommt, um Strafen oder dem Kunden zurechenbare Beträge zu decken, es sei denn, dieser hat die optionale Zusatzdeckung abgeschlossen.
Dass der Kunde im Falle einer Kollision ROIG Mobility innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Schadensfalls vollständige Angaben zur Gegenpartei und möglichen Zeugen übermittelt, indem er einen Unfallbericht in Form einer „Europäischen Unfallmeldung“ (DAA) ausfüllt, in dem das Kennzeichen, Name und Adresse der Gegenpartei, die Umstände der Kollision, eine Skizze des Unfalls, der Name der Versicherungsgesellschaft und, soweit möglich, die Versicherungspolicennummer angegeben sind, alles von beiden beteiligten Fahrern unterzeichnet; oder, falls dies nicht möglich ist, den von ROIG Mobility bereitgestellten „Schadensbericht“.
Dass die Versicherungsgesellschaft den Schadensfall nicht ablehnt, weil das Fahrzeug in einem körperlichen oder psychischen Zustand geführt wurde, der nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig ist.
Dass die Kollision, der Diebstahl, der Brand oder der Vandalenakt nicht während einer nicht genehmigten Nutzung des Fahrzeugs stattfand, wie in Punkt 12 dieser Allgemeinen Mietbedingungen beschrieben.
Dass der Kunde ROIG Mobility innerhalb von 48 Stunden nach dem Vorfall über die Kollision, den Diebstahl, den Brand oder den Vandalenakt am Fahrzeug informiert und die entsprechenden Unterlagen (Unfallbericht, Anzeige bei den Behörden usw.) vorlegt.
Dass der Kunde über einen gültigen Mietvertrag verfügt. Die Deckung ist nur während der Laufzeit des Mietvertrags gültig. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs erlischt die Deckung.
Ausdrücklich ausgeschlossen von jeglicher Deckung:
a) Schäden an Dach und Unterboden.
b) Schäden, die durch eine der in Punkt 12 der Allgemeinen Mietbedingungen beschriebenen Situationen verursacht wurden.
c) Reifenplatzer.
d) Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch der Kupplung und des Getriebes.
e) Schäden, Verlust oder Diebstahl von fahrzeugeigenem Zubehör (V16-Warnleuchten, Antennen, Kindersitze, Hutablage, Ladekabel, Warnwesten usw.), wobei in diesem Fall die vollständigen Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt werden.
f) Schäden am Cabrioverdeck.
g) Schäden, Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände. ROIG Mobility übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die bei Rückgabe im Fahrzeug zurückgelassen wurden.
h) Verlust oder Bruch des Kennzeichens des Fahrzeugs.
i) Schäden an der Polsterung und im Innenraum des Fahrzeugs.
Darüber hinaus wird jegliche Deckung im Falle eines Unfalls aufgehoben, wenn der Fahrer des Fahrzeugs im Mietvertrag nicht als Haupt- oder Zusatzfahrer eingetragen ist.
Vom Kunden verursachte Schäden, die nicht durch die abgeschlossenen Deckungen abgedeckt sind und die durch unverantwortliche, leichtsinnige und/oder fahrlässige Nutzung entstehen, sind vom Mieter zu tragen, wobei dieser Betrag die entsprechende Selbstbeteiligung übersteigen kann.
Jegliche über Vermittler abgeschlossene Versicherung beinhaltet keinerlei Deckung bei ROIG Mobility; es obliegt dem Kunden, eine mögliche Erstattung von Schäden bei der externen Gesellschaft geltend zu machen.
Der Kunde muss das gemietete Fahrzeug im selben Zustand wie bei der Übernahme zusammen mit allen Dokumenten, Reifen, Werkzeugen, Ladegeräten (bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen) und Zubehör am im Mietvertrag festgelegten Ort, Datum und Zeitpunkt zurückgeben. Bei der Rückgabe kann der Kunde verlangen, dass der Zustand des Fahrzeugs in seiner Anwesenheit überprüft wird. Für diese persönliche Überprüfung gelten die Geschäftszeiten des örtlichen Büros.
Der Kunde darf keine technischen Veränderungen am Fahrzeug, einschließlich Schlüssel, Ausstattung, Werkzeug und/oder Zubehör, vornehmen und auch keine Veränderungen am äußeren und/oder inneren Erscheinungsbild vornehmen. Andernfalls trägt der Kunde die entsprechenden Kosten für die Wiederherstellung des Originalzustands des Fahrzeugs, unbeschadet aller Schäden, die ROIG Mobility durch die Überholung des Fahrzeugs für die Zeit der Stilllegung entstehen, sowie aller anderen Schäden, die ROIG Mobility entstehen.
Darüber hinaus wird bei der Rückgabe des Fahrzeugs dessen Zustand beurteilt und anschließend eine entsprechende Sauberkeitsklassifizierung vorgenommen. Je nach Verschmutzungsgrad gibt es 4 verschiedene Reinigungsstufen: allgemeine Stufe (1), spezielle Stufe (2), starke Stufe (3) und sehr starke Stufe (4). Für den Fall, dass das Fahrzeug zurückgegeben wird und in die Reinigungsstufe „Sonderreinigung“ (2), „Schwer“ (3) oder „Sehr schwer“ (4) eingestuft wird, kann ROIG einen Betrag von bis zu 250 € in Rechnung stellen, um die Kosten für die Behandlung, Reinigung und Stilllegung des Fahrzeugs zu decken. Die verschiedenen Reinigungsstufen und deren Kosten können Sie in ANHANG I der Allgemeinen Mietbedingungen einsehen.
Bei einer Rückgabe des Fahrzeugs zu einem anderen als dem im Vertrag festgelegten Datum und Zeitpunkt ist ROIG Mobility dazu berechtigt, den Mietbetrag entsprechend den zusätzlichen Tagen der verspäteten Rückgabe sowie eine Strafe in Höhe von 30,00 € pro Verspätungstag für den entstandenen finanziellen Schaden in Rechnung zu stellen.
Bei Rückgabe oder Abstellen des Fahrzeugs an einem anderen als dem im Vertrag angegebenen Ort ist ROIG Mobility berechtigt, Folgendes zu verlangen:
ROIG Mobility behält sich das Recht vor, im Falle des Verschwindens oder der Nichtrückgabe des Fahrzeugs entsprechende rechtliche Schritte bei den zuständigen Behörden einzuleiten. Für alle sich daraus ergebenden Rechtsfolgen trägt der Kunde die volle Verantwortung.
Auch eine einseitige Verlängerung der Vertragslaufzeit durch den Kunden gilt im Sinne der Haftung des Kunden für etwaige Schäden am Fahrzeug als unbefugte Inanspruchnahme des Fahrzeugs.
Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt am zwischen beiden Parteien vereinbarten Ort. Bei allen Rückgaben in Eigenregie ist es verpflichtend, den Prozess über das Mobiltelefon abzuschließen. Erfolgt die Rückgabe im Flughafenparkhaus, müssen die genaue Etage und die Stellplatznummer angegeben werden.
Das Fahrzeug wird über den Link verschlossen, der über den von ROIG Mobility ausgewählten Nachrichtendienst (SMS oder ein vergleichbarer Dienst) bereitgestellt wird. Dafür ist der Fahrzeugschlüssel im Handschuhfach zu hinterlegen. Während des Prozesses wird der Kunde aufgefordert, ein Foto des Schlüssels und gegebenenfalls des Parktickets zu senden.
Wird der Rückgabeprozess nicht über die Plattform abgeschlossen, wird eine Vertragsstrafe von 100 € erhoben.
Bei Verbindungsproblemen oder Schwierigkeiten mit der Schließplattform muss der Kunde das Büro kontaktieren, die Stellplatznummer mitteilen und das Team von ROIG Mobility wird den Prozess für ihn abschließen.
Die Tankregelung von ROIG Mobility lautet Voll-Voll. Bei der Übergabe des Fahrzeugs erhebt ROIG Mobility eine Kaution in Höhe der Tankgebühr. Diese Kaution wird am Ende der Mietzeit nach Überprüfung des Kraftstoffstands des Fahrzeugs zurückerstattet. Dieser Betrag kann je nach gewähltem Modell variieren (Sie können diesen Betrag in Anhang II dieser Allgemeinen Mietbedingungen einsehen).
Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Kunde:
Im Falle von Vandalismus, Feuer, Diebstahl oder Verschwinden des Fahrzeugs verpflichtet sich der Kunde, ROIG Mobility unverzüglich über den Vorfall zu informieren und bei den zuständigen Behörden einen Bericht einzureichen, von dem ROIG Mobility schnellstmöglich eine Kopie zugesandt werden muss.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig und seinen Eigenschaften entsprechend zu nutzen, die geltenden Straßenverkehrsvorschriften zu beachten und in jedem Fall Situationen zu vermeiden, die zu Schäden am Fahrzeug oder an Dritten führen könnten.
Ebenso ist es die Verpflichtung des Kunden, das Fahrzeug nicht anderen als den gemäß diesem Vertrag Berechtigten zu überlassen. Für etwaige Schäden am Fahrzeug oder an Dritten haftet in einem solchen Fall der Kunde unmittelbar.
Jeder Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Absätze wird als unbefugte Nutzung gewertet.
Der Kunde haftet unabhängig vom erworbenen Versicherungsschutz in vollem Umfang für Schäden an Innen- und Außenteilen des Fahrzeugs, die durch unbefugte oder fahrlässige Nutzung entstehen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, sämtliche anfallenden Kosten gemäß den Bestimmungen in Ziffer 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tragen.
Als unbefugte oder fahrlässige Nutzung gelten unter anderem die folgenden Beispiele:
Eine unbefugte Nutzung durch den Kunden berechtigt ROIG Mobility, den Mietvertrag wegen schuldhafter Vertragsverletzung vorzeitig zu kündigen und gegebenenfalls entsprechenden Schadensersatz zu verlangen.
Alle berechtigten Zusatzkunden und/oder Fahrer haften gesamtschuldnerisch für sämtliche Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag und den darauf anwendbaren Gesetzen.
ROIG Mobility übernimmt keine Verantwortung für gestohlene, vergessene oder verlorene Gegenstände im Fahrzeug.
Wenn das Fahrzeug zum Transport von Kindern unter drei Jahren oder mit einer Körpergröße von über 150 Zentimetern verwendet wird, muss der Kunde ROIG Mobility darüber informieren, damit diese ihnen gegen Zahlung der entsprechenden Mietgebühr und ohne Verankerung im Fahrzeug das entsprechende vorgeschriebene Rückhaltesystem zur Verfügung stellen kann, das für das Gewicht und die Größe des Kindes oder der Person, die es benutzen muss, zugelassen ist. Die Installation liegt stets in der Verantwortung des Kunden.
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 sowie allen geltenden nationalen Gesetzen, AUTOS D’OR RENT A CAR, S.L.U. informiert Sie über Folgendes: Wir verarbeiten die uns von unseren Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist:
Ebenso beruht die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden für die in den Abschnitten (V), (VI), (VII) und (VIII) angegebenen Behandlungen auf der ausdrücklichen Zustimmung, die der Kunde für jeden Zweck zum Zeitpunkt der Erfassung seiner personenbezogenen Daten erteilt, die er uns im Rahmen der Fahrzeugreservierung zur Verfügung stellt.
Zur Übermittlung der entsprechenden Mitteilungen nach diesem Mietvertrag benennen die Parteien ausdrücklich die in den Mietbedingungen genannten Benachrichtigungsadressen, einschließlich E-Mail.
Der Mietvertrag unterliegt den in den vorhergehenden Abschnitten beschriebenen Bedingungen und Konditionen sowie der spanischen Gesetzgebung zur Immobilienvermietung. Für alle Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter sind die Gerichte von Palma de Mallorca (Balearen) zuständig, da dort der Gerichtsstand für die Ausführung des Mietvertrags und die Erfüllung der damit verbundenen Verpflichtungen ist.
Die Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und sind nicht in allen Einzelheiten rechtlich bindend. Nur die spanische Version ist gültig.
Allgemeine Bedingungen:
Gültigkeit des Budgets:
Budgetbestätigung:
Zahlungen:
Stornierung:
ROIG Mobility & Experiences behält sich das Recht vor und der Kunde akzeptiert, bei wetterbedingten Absagen Stornogebühren zu erheben. Möglichkeit der Kostenüberprüfung im Falle einer Stornierung aufgrund höherer Gewalt.
Allgemeine Bedingungen:
Gültigkeit des Budgets:
Budgetbestätigung:
Zahlungen:
Stornierung:
ROIG Mobility & Experiences behält sich das Recht vor und der Kunde akzeptiert, bei wetterbedingten Absagen Stornogebühren zu erheben. Möglichkeit der Kostenüberprüfung im Falle einer Stornierung aufgrund höherer Gewalt.