In diesem Abschnitt geben wir die allgemeinen Bedingungen für Buchungen bei ROIG Rent a Car an. Ausnahmsweise können Angebote und Promotionen oder Web-Tarife angewendet werden, die eine Änderung oder Modifizierung der Bedingungen der Tarife und allgemeinen Reservierungen mit sich bringen. Daher ist es wichtig, die Bedingungen der Angebote und Promotionen, von denen der Kunde profitieren möchte, eingehend zu prüfen und sie mit seiner Unterschrift zu akzeptieren.
Der Kunde erhält das im Mietvertrag beschriebene Fahrzeug in einwandfreiem Zustand, mit allen Papieren, Reifen, Werkzeugen und Zubehör und verpflichtet sich, diese aufzubewahren und das Fahrzeug unter Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bestimmungen zu führen. Der Kunde hat das Recht, bei Fahrzeugabholung, das Fahrzeug in seiner Anwesenheit überprüfen zu lassen.
- Das Mindestalter des Fahrers muss 21 Jahre betragen und er muss seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein (siehe Abschnitt 2.2). Andererseits darf das Höchstalter des Fahrers 84 Jahre betragen.
Der Kunde verpflichtet sich folgendes an ROIG zu zahlen: a / Die Kosten für die Anmietung des Fahrzeugs, die Versicherung und die Steuern, die gemäß den aktuellen Tarifen von ROIG festgelegt werden, die dem Kunden zuvor mitgeteilt wurden, weil er einen Vertrag mit ROIG abgeschlossen hat. Die Anwendung des ursprünglich vereinbarten Tarifs ist abhängig von der Rückgabe des Fahrzeugs am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Datum, Uhrzeit und unter den vereinbarten Bedingungen. Die Tarife können je nach Saison und Niederlassung variieren, so dass der Kunde vor der Anmietung eines Fahrzeugs dafür verantwortlich ist, den anzuwendenden Tarif zu überprüfen. b/ Alle anderen Konzepte, die auf den Kunden anwendbar sind, in Übereinstimmung mit den von ROIG angebotenen vertraglichen und kommerziellen Bedingungen. 2. Cualesquiera otros conceptos de aplicación al cliente, de acuerdo a las condiciones contractuales y comerciales ofrecidas por ROIG.
- VISA oder MasterCard Kreditkarten (Prepaid-Karten werden nicht akzeptiert).
- Debitkarte oder Bargeld, vorausgesetzt, das “Keep-Calm- Paket” wurde abgeschlossen ( 3 oder 8€ pro Tag, je nach Modell) und der Kraftstofftank wird im Voraus bezahlt. Ausgenommen von dieser Bedingung sind die Modelle der Kategorie ROIG Premium, bei denen nur die Zahlung mit Kreditkarte erlaubt ist.
- Der Inhaber der Bankkarte, mit der die Mietzahlung erfolgt , muss der Vertragsnehmer sein oder als Beifahrer im Vertrag aufgenommen werden.
- Der Zahler muss sich vergewissern, dass seine Bankkarte zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs über ein ausreichendes Guthaben verfügt, um die Miete mit allen vertraglich vereinbarten Optionen übernehmen zu können. Außerdem, wenn die All-inclusive-Versicherung nicht abgeschlossen wurde, wird die entsprechende Selbstbeteiligung auf derselben Karte gesperrt.
- Pro Vertrag kann nur eine Bankkarte verwendet werden, die auf den Namen des Inhabers lauten muss und nicht übertragbar sein darf.
- Der Zahler ist dafür verantwortlich, die PIN seiner Bankkarte zu kennen, wenn er mit einer Karte bezahlt, die diese Technologie beinhaltet.
- Unabhängig von der gewählten Zahlungsart muss eine Kreditkarte als Garantie vorgelegt werden, andernfalls muss das “Keep-Calm-Paket” abgeschlossen und der Kraftstofftank im Voraus bezahlt werden.
- Außerdem ist zu beachten, dass unabhängig von der Zahlungsweise die entsprechende Selbstbeteiligung auf derselben Karte blockiert wird, wenn keine All-inclusive-Versicherung abgeschlossen wurde.
Der Karteninhaber muss sich vergewissern, dass ihm durch die Verwendung seiner Karte zur Erfüllung dieser Allgemeinen Mietbedingungen (Einzahlungen, Abhebungen usw.) kein Schaden entsteht.
Diesbezüglich verpflichtet er sich, alle erforderlichen Informationen bei seiner Bank einzuholen, vor der Verwendung seiner Karte durch ROIG, die in dieser Hinsicht nicht haftbar gemacht werden kann.
Die Zahlung der Fahrzeugmiete und eventueller Zusatzkosten erfolgt in der vom Kunden gewählten Währung. Der Inhaber der vorgelegten Kreditkarte muss jedoch im Mietvertrag entweder als Hauptmieter oder als zweiter Fahrer eingetragen sein.
Der Kunde verpflichtet sich, Roig nach Beendigung der Fahrzeuganmietung die Beträge, die sich aus den folgenden Konzepten ergeben, zu zahlen:
- a) Zusätzliche Reinigungskosten aufgrund des offensichtlich unangemessenen Zustands des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe, mit einem Höchstbetrag von 250,00 €. Der Betrag wird nach einer Bewertung des Sauberkeit Zustandes des Fahrzeugs durch das Personal von ROIG festgelegt.
- b) Die Kosten für den Verlust der Fahrzeugschlüssel und/oder die Übersendung des Schlüsselsatzes an die zuständige Stelle bei Verlust, Bruch oder einer anderen Situation, in der das Fahrzeug aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, stehenbleibt bis zu einem Betrag von 250,00 €.
- c) Die Kosten für den Transport des Fahrzeugs mit einem Abschleppwagen in den Fällen, die in den verschiedenen Klauseln des vorliegenden Vertrags vorgesehen sind.
- d) Die Kosten, die sich aus dem Verlust, der Abnutzung oder der Beschädigung von Felgen, Reifen (einschließlich Reifenpannen und Reifenplatzern), Werkzeug, Fenstern, Spiegeln, Zubehör, Innenausstattung des Fahrzeugs sowie aus Problemen infolge eines Fehlers bei der Wahl des verwendeten Kraftstoffs, ergeben.
- e) Mautgebühren, Bußgelder, Strafen und Gerichtskosten aufgrund von Verkehrsverstößen oder Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen (einschließlich Staugebühren oder Straßenverkehrs Beschränkungen, sofern vorhanden), die dem Kunden während der Laufzeit dieses Vertrages entstehen und von ROIG bezahlt wurden.
- f) Im Falle eines Bußgeldes während des Mietzeitraums ist ROIG gesetzlich verpflichtet, den Fahrer zu identifizieren. ROIG behält sich daher das Recht vor, 30 € für die Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen, die ihr durch die Bearbeitung von Bußgeldern und die Benachrichtigung der zuständigen Behörden entstanden sind.
- g) Reparaturkosten von Schäden, die bei einem Unfall am Fahrzeug entstanden sind, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
- h) ROIG gestattet das Rauchen im Inneren seiner Fahrzeuge nicht. Falls das Fahrzeug nach Tabak riecht, wird eine Strafe von bis zu 250,00 € erhoben, um die Kosten für die Behandlung, Sonderreinigung und Stillstand des Fahrzeugs zu decken.
Die Bewertungskriterien für die verschiedenen Sauberkeitsstufen und deren Kosten können in ANHANG I nachgelesen werden.
– Das Fahrzeug wurde nicht in Übereinstimmung mit den festgelegten Bedingungen benutzt.
– Der Unfallbericht, entweder in Form einer ‘Declaración Amistosa de Accidente‘ DAA oder eines Schadensbericht, wurde nicht innerhalb von 48 Stunden ausgefüllt und an ROIG übermittelt oder entspricht nicht der Realität der eingetretenen Ereignisse.
– Der Schaden ist das Ergebnis eines Unfalls, der darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Höhe des Fahrzeugs nicht richtig eingeschätzt hat.
Die sich daraus ergebenden Beträge werden von ROIG direkt dem Kunden über das elektronische Zahlungssystem oder ein gleichwertiges System, das für die Anmietung des Fahrzeugs verwendet wird, in Rechnung gestellt, wobei der Kunde ROIG ausdrücklich zur Abbuchung dieser Kosten ermächtigt.
In jedem Fall informiert ROIG den Kunden unverzüglich über die erhobene Gebühr und die Gründe für die Gebühr, wobei dem Kunden so viele Informationen wie möglich zur Verfügung gestellt werden.
Der Betrag, der dem Kunden für die am Fahrzeug entstandenen Schäden in Rechnung gestellt wird, wird unter Berücksichtigung der von einem externen Sachverständigen Unternehmen vorgenommenen Bewertung berechnet, oder, wenn eine solche Quantifizierung nicht im Voraus vorgenommen werden kann, wird der Betrag, der sich aus einer ersten Bewertung durch qualifiziertes Personal von ROIG ergibt, gemäß der in Anhang I dieser Bedingungen veröffentlichten Preisliste berechnet, deren Existenz und Beträge dem Kunden bekannt sind und mit denen er sich einverstanden erklärt.
All dies gilt unbeschadet einer späteren Abrechnung und Anpassung, sobald ein Reparatur-Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder ein Gutachten eines Roig externen Sachverständigenbüros vorliegt.
ROIG behält sich außerdem das Recht vor, dem Kunden eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn, der durch die Stilllegung des Fahrzeugs infolge des erlittenen Schadens entstanden ist, zu berechnen. Diese Entschädigung wird auf der Grundlage der von einem externen Sachverständigen ermittelten Anzahl von Tagen berechnet, die für die Reparatur des Fahrzeugs erforderlich sind, oder nach Durchführung der Reparatur durch Berechnung eines Tages für jeweils acht von der Werkstatt investierte Arbeitsstunden und unter Zugrundelegung des vertraglich vereinbarten Tagessatzes für die Beschäftigung, da die Tage, an denen das Fahrzeug stillgelegt ist, der nicht fristgerechten Rückgabe des Fahrzeugs gleichgestellt werden.
Die maximale Haftung des Kunden entspricht dem Marktwert des Fahrzeugs gemäß dem Höchstpreis, der im zum Zeitpunkt des Unfalls geltenden Ganvam-Tabellen festgelegt ist.
- Es ist verboten, das Fahrzeug von der Insel Mallorca zu nehmen. Bei Nichteinhaltung dieses Punktes kann ROIG dem Kunden eine Strafe in Höhe von 1000 € wegen vorsätzlicher Verletzung der vereinbarten und im Mietvertrag festgelegten Bedingungen in Rechnung stellen, unbeschadet der Verantwortlichkeit für eventuelle Schäden, die verursacht wurden.
- Die Rückgabe des Fahrzeugs mehr als 59 Minuten nach der Endzeit des Mietvertrags führt zu einer Gebühr in Höhe des Betrags, der den zusätzlichen Miettagen gemäß dem geltenden Allgemeinen Tarif entspricht.
- Wird das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit mit einem Bußgeld belegt, so haftet der Kunde für die Höhe des Bußgeldes sowie für alle Folgen, die sich aus dem Verstoß ergeben und er ist verpflichtet, den Vermieter von jeglicher Haftung freizustellen. Zusätzlich wird eine Bußgeldverwaltungsgebühr von 30,00 € erhoben.
- Mehrwertsteuer, Gebühren und Lokale Steuer
- Die obligatorische Versicherung oder die Grundversicherung des Fahrzeugs deckt gegen Zahlung einer Selbstbeteiligung die am Fahrzeug verursachten Schäden und die Schäden, die den Fahrzeuginsassen zugefügt werden. Der Betrag der Selbstbeteiligung wird vorläufig auf der Kreditkarte gesperrt oder vorläufig von der Debitkarte abgebucht und variiert je nach Kategorie des gemieteten Fahrzeugs. Schließt der Kunde die zusätzliche All Inclusive Deckung ab, wird der Betrag der oben genannten Selbstbeteiligung nicht gesperrt oder vorläufig von der Zahlungskarte abgebucht.
Der Abschluss der zusätzlichen All inclusive Deckung kann nach Wahl des Kunden zum Zeitpunkt der Online-Buchung oder zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs erfolgen.
Der Höchstbetrag der zusätzlichen Kosten, die dem Kunden im Schadensfall bei ordnungsgemäßer Nutzung des Fahrzeugs in Rechnung gestellt werden, beläuft sich auf den Höchstbetrag der für jede Fahrzeugkategorie geltenden Selbstbeteiligung. Kunden, die eine All Inclusive Versicherung abgeschlossen haben, sind nicht dazu verpflichtet, die Selbstbeteiligung zu hinterlegen, und können im Schadensfall nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um unbefugte Fahrzeugnutzung, wie in Punkt 12 der Allgemeinen Mietbedingungen vorgesehen. Kunden, die diese Zusatzdeckung nicht abschließen möchten, müssen eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung, deren Höhe in diesem Artikel festgelegt ist, hinterlegen.
- Grundlegende Pannenhilfe: Dieser Service bietet Pannenhilfe im Falle einer Panne und umfasst die Arbeitskosten für alle Reparaturen, die vor Ort am Ort der Panne während der Öffnungszeiten des Büros (8:00 bis 20:00 Uhr) durchgeführt werden können. In keinem Fall umfasst dieser Service Abschlepp- und/oder Taxikosten.
Von diesem Tarif sind die folgenden Konzepte ausgeschlossen und werden von nun an als Extras betrachtet:
- Zusätzliche Fahrer: In den Mietpreisen sind die Kosten für die Anmietung eines zweiten Fahrers bereits enthalten. Die zusätzlichen Kosten für einen weiteren Fahrer betragen 8,00 € pro Tag und Fahrer, bis zu einem Höchstbetrag von 80,00 € pro Anmietung und Fahrer. Es können höchstens 3 zusätzliche Fahrer pro Vertrag angemietet werden.
- Nachtzeit: Für die Abholung und Rückgabe von Fahrzeugen zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr, steht nur der Tarif “Smart Lock” zur Verfügung. ROIG kann vor Vertragsabschluss Ihre Flugnummer anfordern.
- Wenn Sie den Relax- oder Basic-Tarif gebucht haben und Ihr Flug verspätet ist und nach 22:00 Uhr ankommt, wird ein Nachtzuschlag von 44 € berechnet.
- Kindersitze: Die Kosten für die Anmietung eines Kindersitzes betragen 8,00 € pro Tag und Kindersitz, maximal 80,00 € pro Kindersitz.
- Der Kunde kann für 3€ oder 8 € pro Tag (je nach Modell) das Keep-Calm Paket abschließen, das ihn von den folgenden Kosten befreit:
- Kosten für die Verwaltung von Bußgeldern
- Kosten für verlorene, beschädigte oder abgebrochene Schlüssel
- Kosten für die Betankung mit unzureichendem Kraftstoff
- Erweiterter Pannendienst: Der Kunde kann unseren erweiterten Pannendienst in Anspruch nehmen, der einen 24-Stunden-Pannendienst, Pannenhilfe im Falle einer Reifenpanne, Abschlepp- und/oder Taxikosten sowie den Austausch des Fahrzeugs im Falle einer Panne umfasst, der in der nächstgelegenen ROIG-Niederlassung durchgeführt wird. Die Kosten für die Inanspruchnahme dieses Dienstes betragen 5,00 € pro Tag.
- Zustellung und Abholung am Flughafen: Der Zuschlag für die Abholung und/oder Rückgabe auf dem Parkplatz des Flughafens Palma de Mallorca beträgt 25€ pro Service (50€ bei Abhol- und Rückgabeservice) für den Relax-Tarif und 15€ pro Service (30€ bei Abhol- und Rückgabeservice) für den Smart Lock-Tarif. Die Kosten, die sich aus dem Parkticket bei der Abholung des Fahrzeugs ergeben, gehen zu Lasten des Kunden, wobei die Kosten maximal etwa 20€ betragen.
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem Vertrag, in dem das Datum und die Uhrzeit der Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs angegeben sind.
Die Miettage werden in Zeiträumen von 24 Stunden berechnet, ab dem genauen Zeitpunkt, an dem der Kunde das Fahrzeug gemietet hat, bis zum Erhalt des Fahrzeugs, der Schlüssel und der Unterlagen durch ROIG. Die Hoflichkeitsfrist für die Rückgabe des Fahrzeugs beträgt 59 Minuten.
Der Mietvertrag kann eine Höchstdauer von 90 Tagen haben.
Wenn der Kunde beschließt, den Vertrag vorzeitig und ohne Einhaltung einer Frist von 24 Stunden zu kündigen, wird der Betrag für einen Miettag (einschließlich Steuern) einbehalten. Der verbleibende Betrag für die Miettage wird über dieselbe Zahlungsmethode zurückerstattet.
Falls ROIG beschließt, den Mietvertrag vor dem im Vertrag festgelegten Datum zu beenden, hat der Kunde Anspruch auf die vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge für die nicht genutzten Tage des Fahrzeugs (einschließlich Steuern), ohne dass weitere Ansprüche bestehen.
Stornierungsbedingungen für im Voraus bezahlte Buchungen, die über die ROIG-Website vorgenommen wurden:
- Über die ROIG-Website im Voraus bezahlte Reservierungen können bis zu 24 Stunden vor Mietanfang kostenlos storniert werden. Die Rückerstattung des vom Kunden im Voraus bezahlten Gesamtbetrags erfolgt auf die für die Zahlung verwendete Kredit- oder Debitkarte. Das computergestützte Buchungssystem von ROIG geht davon aus, dass die 24-Stunden-Frist genau eine Minute nach der Minute abläuft, in der die genauen 24 Stunden vor der Abholung des Fahrzeugs verstrichen sind. Im Falle einer Stornierung der Reservierung innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn behält ROIG den Betrag, der einer Tagesmiete entspricht, als frei vereinbarte Entschädigung ein.
- Wünscht der Kunde eine Verlängerung des Mietvertrags, so werden die verlängerten oder zusätzlichen Tage auf der Grundlage des geltenden allgemeinen Tarifs berechnet (siehe Punkt 6.2 der allgemeinen Mietbedingungen).
- Entscheidet sich der Kunde für eine vorzeitige Beendigung des Vertrags, ohne eine Kündigungsfrist von 24 Stunden einzuhalten, wird der Betrag, der einem Miettag entspricht (einschließlich Steuern), gemäß den Bestimmungen von Punkt 6.1 der Allgemeinen Mietbedingungen einbehalten. Der für die Miettage verbleibende Betrag wird über die gleiche Zahlungsmethode zurückerstattet.
- Um die Rückerstattung des im Voraus bezahlten Betrags zu erhalten, muss der Kunde eine E-Mail an info@roig.com senden oder die Nummer +34 971 65 71 73 anrufen.
- Für den Fall, dass eine Werbeaktion, ein Tarif oder ein Sonderangebot die Nichtanwendung der Rückerstattung bei Änderung oder Stornierung der Reservierung vorsieht, wird der zuvor gezahlte Betrag (einschließlich Steuern, Gebühren oder sonstiger Kosten) von ROIG als von den Parteien frei vereinbarte Entschädigung einbehalten, auch wenn der Kunde das gemietete Fahrzeug nicht in Anspruch nimmt.
- Der Buchungsbeleg muss bei der Abholung des Fahrzeugs vorgelegt werden.
- Reisepass oder Personalausweis, Führerschein und eine gültige Kredit- oder Debitkarte müssen bei der Abholung des Fahrzeugs vorgelegt werden.
- Bei der Anmietung eines GPS-Geräts ist eine Kaution in Höhe von 50,00 € zu hinterlegen, die auf Ihrer Kreditkarte gesperrt wird.
- Die Anmietung ist nicht unbedingt an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden (Marke/Modell, Farbe, Ausstattung usw.), sondern an eine Gruppe von Fahrzeugen mit ähnlichen technischen und materiellen Ausstattung Eigenschaften. Sollte ein Modell aus der gewählten Gruppe nicht verfügbar sein, wird ein Modell einer höheren Kategorie zur Verfügung gestellt.
- ROIG behält sich das Recht vor, die Fahrzeugübergabe zu stornieren, wenn begründete Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Kunden bestehen oder wenn der Kunde in der Vergangenheit nicht bezahlt hat oder es zu schwerwiegenden Zwischenfällen mit ROIG gekommen ist.
- Unabhängig vom gewählten Zahlungsmittel muss eine Kreditkarte als Garantie vorgelegt werden, andernfalls muss das “Keep-Calm Paket” abgeschlossen werden (plus 3 € oder 8 € pro Tag, je nach Fahrzeugmodell) und auch der Kraftstofftank muss im Voraus bezahlt worden.
- Es ist zu beachten, dass unabhängig von der Zahlungsweise, wenn Sie keine All-inclusive-Versicherung abgeschlossen haben, die entsprechende Selbstbeteiligung auf derselben Karte gesperrt wird.
Wenn der Abholservice “Smart Lock” vereinbart wurde, wird das Fahrzeug vom Kunden völlig selbständig am vereinbarten Abholort abgeholt, ohne dass ein ROIG-Mitarbeiter persönlich anwesend sein muss.
Der Kunde kann das zugewiesene Fahrzeug und dessen Kennzeichen vor Beginn der Anmietung einsehen. Die Benachrichtigung des Kunden erfolgt über die von ROIG gewählte Nachrichtenplattform, z. B. per SMS oder E-Mail.
24 Stunden vor Beginn der Anmietung erhält der Kunde einen Link, über den er das Fahrzeug finden und öffnen kann. Die erste Öffnung des Fahrzeugs erfolgt über den Link des von ROIG eingerichteten Nachrichtendienstes (SMS oder ein anderer ähnlicher Dienst, der diesen in Zukunft ersetzen kann). Zwischen 1 Stunde und 30 Minuten vor Beginn der Reservierung kann der Kunde den genauen Standort des Fahrzeugs einsehen. Es ist sehr wichtig, dass der Kunde über eine Internetverbindung verfügt, da dies für die erste Öffnung des Fahrzeugs erforderlich ist.
Die Schlüssel und gegebenenfalls Tickets oder Karten, die während der Mietzeit benötigt werden, werden im Handschuhfach des Fahrzeugs aufbewahrt. Im Falle eines möglichen Ausfalls des autonomen Öffnungssystems verpflichtet sich ROIG, dem Kunden das Fahrzeug und die Schlüssel persönlich am vereinbarten Übergabeort, in der kürzesten möglichen Zeit, zu übergeben.
Der Kunde hat die Möglichkeit, den Zuschlag für den Abholservice am Flughafenparkplatz mit den Tarifen Smart Lock (15€ pro Service, 30€für Abholung und Rückgabe) und Relax (25€ pro Service, 50€ für Abholung und Rückgabe) zu buchen.
Bitte beachten Sie, dass bei Anmietungen mit Mietwagen Abholung auf dem Flughafenparkplatz von Palma de Mallorca zusätzlich zu den Kosten für den Abholung-Zuschlag der Kunde die Kosten für das Ausfahrtsticket vom Flughafenparkplatz trägt, die sich auf maximal ca. 20€ belaufen.
Smart Lock | Relax | Basic | |
SBsF (Grundversicherung ohne Selbstbeteiligung) | ✔ | ✔ | |
SRC (Reifen-und Scheibenversicherung) | ✔ | ✔ | |
SBcF (Grundversicherung mit Selbstbeteiligung) | ✔ | ✔ | ✔ |
Obligatorische Haftpflichtversicherung | ✔ | ✔ | ✔ |
Die Mietpreise beinhalten die obligatorische Versicherung und eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten, die sich aus der Nutzung und Zirkulation des Fahrzeugs ergeben.
Diese Deckung wird vom Versicherer, bei dem ROIG die entsprechende Versicherungspolice abgeschlossen hat, garantiert und übernommen und unterliegt den allgemeinen und besonderen Klauseln der Police sowie den gesetzlichen Bestimmungen. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags erklärt sich der Kunde damit einverstanden, im Rahmen der vorgenannten Police versichert zu sein, deren Bedingungen dem Kunden zur Verfügung stehen.
In den Mietpreisen ist auch eine Grundversicherung enthalten, die Schäden am Fahrzeug abdeckt, die entstehen durch
- a) Kollision,
- b) Diebstahl,
- c) Unbeabsichtigter Brand oder Vandalismus.
Die Grundversicherung enthält eine Selbstbeteiligung für solche Schäden, für die der Kunde direkt haftet (siehe Punkt 4 der Mietbedingungen). Diese Selbstbeteiligung muss (i) durch die Hinterlegung der entsprechenden Kaution oder (ii) durch den Abschluss einer Zusatzversicherung gewährleistet werden.
Die Grundversicherung ist gültig, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- a) Der Kunde muss im Falle eines Zusammenstoßes innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall vollständige Angaben über den Unfallgegner und etwaige Zeugen an ROIG übermitteln, indem er einen Unfallbericht in Form einer “Declaración Amistosa de Accidente – DAA” (Unfallbericht) ausfüllt, in dem das Kennzeichen, der Name und Anschrift des Unfallgegners, die Umstände des Zusammenstoßes, eine Skizze des Unfalls, den Namen des Versicherers und, wenn möglich, die Nummer der Versicherungspolice, angegeben werden die von den beiden am Unfall beteiligten Fahrern zu unterzeichnen ist. Falls dies nicht vorhanden ist, muss der „Unfallbericht”, der von ROIG zur Verfügung gestellt wird, geliefert werden.
- b) dass die Versicherungsgesellschaft den Anspruch nicht ablehnt, weil das Fahrzeug nicht in dem von der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen körperlichen und geistigen Zustand gefahren wurde.
- c) dass der Unfall, der Diebstahl, der Brand oder der Vandalismus nicht im Rahmen einer unerlaubten Nutzung, wie sie in Punkt 12 dieser Allgemeinen Bedingungen aufgeführt ist, stattgefunden hat.
- d) dass der Kunde ROIG innerhalb von achtundvierzig Stunden nach dem Unfall, Diebstahl, Brand oder Vandalismus am Fahrzeug unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen (Unfallbericht, Anzeige bei den Behörden usw.) davon in Kenntnis gesetzt hat.
AUSDRÜCKLICH VON DIESER VERSICHERUNG AUSGESCHLOSSEN SIND:
- a) Schäden an Reifen, Felgen, Fahrzeuginnenraum, Außenspiegeln, Scheiben und Unterboden.
- b) Reifenpannen und Reifenplatzer.
- c) Schäden an der Kupplung und am Getriebe.
- d) Die Tage, an denen das Fahrzeug wegen Reparatur außer Betrieb ist.
- e) Abschleppkosten.
- f) Aufladen der Batterie.
Die Mietpreise beinhalten keine All Inclusive Versicherung, die Schäden abdeckt, die nicht in der Grundversicherung enthalten sind. Diese Versicherung kann bei der Abholung des Fahrzeugs oder über unsere Website abgeschlossen werden und ist nur gültig, wenn der Kunde die oben genannten Bedingungen im Falle eines Schadens am Fahrzeug erfüllt.
Unsere All Inclusive Versicherung umfasst die folgenden Deckungen: Grundversicherung ohne Selbstbeteiligung (SBSF) und Reifen- und Scheiben Versicherung (SRC).
Mit Ausnahme der Fälle, in denen der Kunde eine optionale Zusatzversicherung (All Inclusive Versicherung) abschließt, muss er bei Fahrzeugübergabe eine Kaution per Kredit- oder Debitkarte hinterlegen, deren Höhe je nach dem gewählten Fahrzeugmodell variieren kann.
Im Falle einer Vertragsverlängerung wird der ursprüngliche Betrag der Kaution entsprechend der Anzahl der zusätzlichen Tage erhöht.
Die gesperrte (Kreditkarte) oder belastete (Debitkarte) Kaution wird dem Kunden nach der Rückgabe des Fahrzeugs und nachdem ROIG den guten Zustand des Fahrzeugs und die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags überprüft hat, freigegeben oder zurückerstattet. Bei Hinterlegung der Kaution mit einer Kreditkarte beträgt die maximale Sperrzeit 30 Arbeitstage ab Beginn der Mietzeit.
Die Kaution wird im Falle eines Vertragsbruchs ganz oder teilweise einbehalten, bis die dem Kunden zuzurechnenden Strafen oder Beträge gedeckt sind, es sei denn, der Kunde hat die optionale Zusatzversicherung abgeschlossen.
Der Kunde muss das gemietete Fahrzeug in demselben Zustand zurückgeben, in dem es übergeben wurde, zusammen mit allen Dokumenten, Reifen, Werkzeugen, Ladegeräten (im Falle eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs) und Zubehör an dem Ort, Datum und zu der Uhrzeit, die im Mietvertrag angegeben sind. Bei der Rückgabe kann der Kunde verlangen, dass der Zustand des Fahrzeugs in seiner Anwesenheit überprüft wird. Diese persönliche Kontrolle unterliegt den Öffnungszeiten der örtlichen Geschäftsstelle.
Der Kunde darf keine Änderungen an den technischen Merkmalen des Fahrzeugs, den Schlüsseln, der Ausrüstung, den Werkzeugen und/oder dem Zubehör des Fahrzeugs sowie auch keine Änderungen am äußeren und/oder inneren Aussehen des Fahrzeugs vornehmen. Andernfalls trägt der Kunde die entsprechenden Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs in seinen ursprünglichen Zustand, unbeschadet der Schäden, die ROIG durch die Aufbereitung des Fahrzeugs für die Zeit, in der das Fahrzeug stillgelegt werden muss, entstehen, sowie aller anderen Schäden, die ROIG entstehen.
Darüber hinaus wird bei der Rückgabe des Fahrzeugs eine Zustandsbewertung vorgenommen, nach der das Fahrzeug in den entsprechenden Sauberkeitsgrad eingestuft wird. Je nach Verschmutzungsgrad gibt es 4 verschiedene Sauberkeitsstufen: allgemein (1), spezial (2), schwer (3) und sehr schwer (4). Wird das Fahrzeug zurückgegeben und als spezial (2), schwer (3) oder sehr schwer (4) gereinigt eingestuft, kann ROIG einen Betrag von bis zu 250 € zur Deckung der Kosten für die Behandlung, Reinigung und Stilllegung des Fahrzeugs erheben. Die verschiedenen Reinigungsstufen und deren Kosten können in ANHANG I der Allgemeinen Vertragsbedingungen nachgelesen werden.
Die Fahrzeugrückgabe zu einem anderen als dem im Vertrag festgelegten Datum und Uhrzeit berechtigt ROIG, den Mietbetrag für die durch die verspätete Rückgabe verursachten zusätzlichen Tage in Rechnung zu stellen, zusätzlich zu einem Betrag von 30€ pro Tag, als Strafe für den verursachten wirtschaftlichen Schaden.
Die Rückgabe oder das Abstellen des Fahrzeugs an einem anderen als dem im Vertrag angegebenen Ort berechtigt ROIG Folgendes zu fordern:
- den Mietbetrag, der den zusätzlichen Tagen entspricht, die notwendig sind, um das Fahrzeug zurück zu holen und für die Vermietung bereitzustellen;
- außerdem eine Entschädigung in Höhe von 30,00 € pro Tag für den entstandenen wirtschaftlichen Schaden und
III. der Kunde trägt auch die Kosten für den Transport/Kran, die Mautgebühren und die eventuelle Bewachung/Verwahrung bis zum vertraglich vereinbarten Rückgabeort des Fahrzeugs.
ROIG behält sich das Recht vor, im Falle des Verschwindens oder der Nichtrückgabe des Fahrzeugs bei den zuständigen Behörden die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten, wobei der Kunde die volle Verantwortung für die sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen trägt.
Die einseitige Verlängerung der Vertragslaufzeit durch den Kunden gilt auch als unerlaubte Nutzung des Fahrzeugs im Hinblick auf die Haftung des Kunden für etwaige Schäden am Fahrzeug.
Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt an dem Ort, der von beiden Parteien für die Rückgabe des Fahrzeugs vereinbart wurde. Falls das Fahrzeug auf dem Flughafenparkplatz zurückgegeben wird, bittet ROIG den Kunden um die genauen Angaben, wo das Fahrzeug geparkt ist: Stockwerk und Stellplatznummer.
Für die autonome Rückgabe des Fahrzeugs muss der Kunde über eine Internetverbindung verfügen, um den gesamten Rückgabeprozess durchführen zu können. Dazu muss der Fahrzeugschlüssel in das Handschuhfach gelegt werden und der Kunde wird während des Schließvorgangs des Fahrzeugs aufgefordert, ein Foto des Schlüssels und gegebenenfalls des Parktickets über den Schließvorgang von ROIG zu senden.
Das Fahrzeug wird über den Link verriegelt, der über den von ROIG gewählten Nachrichtendienst (SMS oder einen anderen ähnlichen Dienst, der diesen in Zukunft ersetzen könnte) bereitgestellt wird.
Die Kraftstoffpolitik von ROIG ist “voll-voll”. Bei der Übergabe des Fahrzeugs erhebt ROIG eine Kaution in Höhe des vollen Tanks, die am Ende des Mietzeitraums nach Überprüfung des Kraftstoffstands des Fahrzeugs zurückerstattet wird. Dieser Betrag kann je nach gewähltem Modell variieren (dieser Betrag kann in Anhang II der vorliegenden allgemeinen Mietbedingungen nachgelesen werden).
- Bei Plug-in-Hybrid Modellen wird zusätzlich zum Betrag für den Kraftstofftank ein Betrag von 100 € für die Lieferung des EV-Ladekabels blockiert, der bei Rückgabe zurückerstattet wird.
- Wenn der Tank bei der Übergabe des Fahrzeugs nicht voll ist, muss der Kunde das Büropersonal von ROIG innerhalb einer Stunde nach Beginn des Mietvertrags benachrichtigen.
- Falls eine Voll-/Leer-Tank-Politik abgeschlossen wurde, wird der volle Tank bei Beginn der Miete berechnet. Das Fahrzeug wird mit vollem Kraftstofftank übergeben und der Tank kann nach Belieben des Kunden zurückgegeben werden, ohne dass eine teilweise oder vollständige Rückerstattung des Kraftstoffs erfolgt.
Bei Fahrzeugen mit Elektromotor und Plug-in-Hybriden liefert ROIG das Fahrzeug teilweise oder vollständig aufgeladen zusammen mit dem entsprechenden EV-Ladekabel. Eine wesentliche Bedingung ist, dass der Kunde das Fahrzeug zusammen mit dem gelieferten Kabel zurückgibt. Vollelektrische Fahrzeuge müssen außerdem mit einer Mindestreichweite von 25 km zurückgegeben werden. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, berechnet ROIG den Betrag, der den Kosten für den Transport des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Ladestation und/oder den Kosten für den Kauf eines neuen EV-Kabels entspricht (die Kosten für die Neuanschaffung der verschiedenen Kabel sind im ANHANG III aufgeführt).
Bei Elektro- und Plug-in-Hybrid-Modellen wird ein Betrag von 100 € für die Lieferung des Ladekabels gesperrt, die bei Rückgabe des Kabels am Ende des Mietvertrags zurückerstattet wird.
Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Kunde zu Folgendem:
- a) Innerhalb von achtundvierzig Stunden nach Eintritt des Unfalls vollständige Angaben über den Unfallgegner und etwaige Zeugen zu erhalten und an ROIG zu übermitteln, indem er einen Verkehrsunfallbericht (auf spanisch: “ Declaración Amistosa de Accident – DAA ) ausfüllt, in dem das amtliche Kennzeichen, der Name und die Anschrift des Unfallgegners, die Umstände des Zusammenstoßes, eine Skizze des Unfalls, der Name des Versicherers und, soweit möglich, die Nummer der Versicherungspolice angegeben werden und die von den beiden am Unfall beteiligten Fahrern unterzeichnet ist. Wenn dieses Formular nicht vorhanden ist, sollte der Kunde den von ROIG zur Verfügung gestellten “Unfallbericht”, ausgefüllt an ROIG übergeben.
- b) Unverzüglich die Behörden zu informieren, wenn die Schuld des Unfallgegners zu untersuchen ist oder im Falle von Verletzten.
- c) Das gemietete Fahrzeug nicht zurück zu lassen, ohne geeignete Maßnahmen zu deren Schutz zu ergreifen.
Im Falle von Vandalismus, Brand, Diebstahl oder Verschwinden des Fahrzeugs verpflichtet sich der Kunde, ROIG unverzüglich über den Vorfall zu informieren und bei den zuständigen Behörden eine Anzeige zu erstatten, von dem er ROIG so schnell wie möglich eine Kopie zukommen lassen muss.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt und entsprechend seinen Eigenschaften zu nutzen, die geltenden Verkehrsvorschriften zu beachten und in jedem Fall jede Situation zu vermeiden, die Schäden am Fahrzeug oder an Dritten verursachen könnte.
Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, keine anderen als die nach diesem Vertrag befugten Personen zum Führen des Fahrzeugs zuzulassen, wobei der Kunde in einem solchen Fall direkt für die am Fahrzeug oder an Dritten verursachten Schäden haftet.
Jede Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Absätze wird als unbefugte Nutzung angesehen.
Der Kunde haftet unabhängig von der abgeschlossenen Deckung in vollem Umfang für Schäden an inneren und äußeren Teilen des Fahrzeugs, die durch eine unbefugte oder fahrlässige Nutzung des Fahrzeugs verursacht werden; in diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, alle anfallenden Kosten gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tragen.
Als unbefugte oder fahrlässige Nutzung gelten unter anderem die folgenden Fälle, die beispielhaft genannt werden:
- a) Schieben oder Abschleppen eines anderen Fahrzeugs.
- b) Fahren an Orten, die nicht für den öffentlichen Verkehr geeignet sind, wie Strände, Rennstrecken, Waldwege, Landstraßen usw.
- c) Fahren auf nicht oder nur schlecht asphaltierten Straßen, was zu Schäden am Unterboden des Fahrzeugs führen kann.
d) Fahren des Fahrzeugs in gesperrten Bereichen, insbesondere auf Start- und Landebahnen von Flughäfen und anderen Straßen, die für die Luftfahrt und/oder das Militär bestimmt sind.
- e) Fahrlässiges Verhalten im Falle von Warnleuchten oder Warnschildern auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs, die der Kunde mit der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags als bekannt erklärt.
- f) Transport von Gütern oder Tieren und insbesondere von gefährlichen, entflammbaren und/oder für das Fahrzeug und seine Insassen schädlichen Stoffen.
- g) Die Beförderung von Personen oder Gütern, die direkt oder indirekt eine Zahlung an den Kunden impliziert.
- h) Die Untervermietung des Fahrzeugs.
- i) Die Verwendung des Fahrzeugs für eine gesetzeswidrige Tätigkeit.
- j) Die Beförderung von mehr Personen oder mehr Gepäck, als für das Fahrzeug zugelassen ist.
- k) Jegliche Art von Manipulationen oder Eingriffen in den Kilometerzähler. Der Kunde ist verpflichtet, ROIG über jede Fehlfunktion des Kilometerzählers zu informieren.
- l) Transport von Gepäck oder anderen Gegenständen auf dem Dach des Fahrzeugs, auch wenn dafür eine geeignete Vorrichtung verwendet wird.
- m) Sichtbare Gegenständen, die gestohlen werden könnten, im Fahrzeug zurücklassen, was zu einer Beschädigung des Fahrzeugs führen könnte.
- n) Verschmutzung des Fahrzeuginnenraums die über eine vernünftige und sorgfältige Nutzung hinausgeht.
- o) Führen des Fahrzeugs in einem Zustand von Müdigkeit, Krankheit oder unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen.
- p) Rücksichtsloses Fahren.
- q) Verwendung des Fahrzeugs zum Lernen oder Lehren des Fahrens unter jeglichen Umständen und/oder zum Erlernen von besonderen Fahrfertigkeiten.
- r) Fahren unter Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften.
- s) Fahren des gemieteten Fahrzeugs durch eine Person, die weder als Kunde noch als zusätzlicher Fahrer vertraglich autorisiert ist.
- t) Fahren des Fahrzeugs außerhalb der Insel Mallorca, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche und unterschriebene Genehmigung der Unternehmensleitung vor und die entsprechende außerordentliche ZUSATZVERSICHERUNG wurde abgeschlossen und bezahlt.
- u) Nutzung des Fahrzeugs nach Beendigung der Mietzeit.
- v) Wir informieren Sie darüber, dass ein Teil unseres Fuhrparks aus Sicherheitsgründen mit GPS-Ortungsgeräten ausgestattet ist. Das Unternehmen wird nur im Falle von (i) ein Alarm aufgrund einer Abschaltung oder Sperrung des Systems und/oder (ii) die Nichtrückgabe des Fahrzeugs auf die Standortdaten zugreifen. Der Kunde ist sich dieses Umstandes bewusst und akzeptiert ihn und unterlässt es in jedem Fall, den ordnungsgemäßen Betrieb des Systems zu unterbrechen oder zu verhindern.
Die unbefugte Nutzung durch den Kunden berechtigt ROIG, den Mietvertrag wegen schuldhafter Verstoß durch den Kunden vorzeitig zu kündigen und gegebenenfalls einen entsprechenden Schadensersatz zu verlangen.
Alle Kunden und/oder autorisierten Zusatzfahrer haften gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen des Kunden, die sich aus dem Vertrag und den darauf anwendbaren Rechtsvorschriften ergeben.
Wird das Fahrzeug zur Beförderung von Kindern unter drei Jahren oder älteren Kindern unter 150 cm Höhe verwendet, muss der Kunde ROIG darüber informieren, damit gegen Zahlung des entsprechenden Mietpreises und ohne Verankerung im Fahrzeug die zugelassene obligatorische Kindersitze entsprechend dem Gewicht und der Größe des Kindes, die sie benutzen soll, bereitgestellt werden kann. Für den Einbau ist immer der Kunde verantwortlich.
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzverordnung 2016/679 sowie den geltenden nationalen Gesetzen informieren wir Sie darüber, dass AUTOS D’OR RENT A CAR, S.L.U. die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für die folgenden Zwecke verarbeitet:
- Verwaltung des Vertragsverhältnisses, das in der Anmietung von Fahrzeugen besteht;
II.Verwaltung und Abrechnung der Fahrzeugvermietung;
III. Verwaltung möglicher Vorfälle, einschließlich Unfällen, die während der Mietzeit auftreten.
- zur Abwicklung der Verwaltungsformalitäten und Mitteilungen, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben können;
- Sie per E-Mail oder auf andere gleichwertige Weise über alle Angebote, Produkte, Dienstleistungen und Werbeaktionen zu informieren, die für Sie von Interesse sein könnten, unabhängig davon, ob es sich um unsere eigenen Angebote oder die von Dritten handelt.
- Durchführung von Werbemaßnahmen durch Unternehmen des Verkehrs- und Tourismussektors, die an den von ROIG durchgeführten Aktivitäten mitwirken;
- Entwicklung von Werbemaßnahmen durch Unternehmen des Verkehrs- und Tourismussektors, die an den von ROIG durchgeführten Aktivitäten mitarbeiten;
VII. Für den Fall, dass Sie zur Gruppe der VIP-Kunden von ROIG gehören möchten, die Verwaltung des Registrierungsprozess für dieses Treue-Programm. Jeder Kunde, der in den letzten zwei Jahren drei Anmietungen vorgenommen hat, kann sich für diesem Programm anmelden und von exklusiven Angeboten profitieren.
VIII. Erstellung eines kommerziellen Profils auf der Grundlage der Entwicklung der kommerziellen Aktivität in Bezug auf die getätigten Buchungen. Zu diesem Zweck informieren wir Sie, dass auf der Grundlage dieses Profils keine automatisierten Entscheidungen getroffen werden.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten liegt in:
- Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für die in Abschnitt 16.2 oben genannten Verarbeitungen (I), (II), (III) und (IV) beruht auf der Erfüllung eines Vertrags mit ROIG in Bezug auf die Dienstleistungen, die Sie bei uns angefordert haben.
Ebenso beruht die rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für die in den Abschnitten (V), (VI), (VII) und (VIII) oben genannten Verarbeitungen auf der ausdrücklichen Einwilligung, die Sie für jeden Zweck zum Zeitpunkt der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten, die Sie uns durch Fahrzeugbuchungen zur Verfügung stellen, geben.
Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Zahlungsabwicklung der getätigten Buchungen an Dritte weitergegeben (d.h. Banken und/oder Finanzinstitute, die Eigentümer der verwendeten Zahlungsmittel, Zahlungsgateways sind).
Darüber hinaus kann ROIG Ihre Daten an Versicherungsgesellschaften zur Verwaltung und Bearbeitung von Schadensfällen, die während des Mietzeitraums auftreten, weitergeben.
Wir informieren Sie darüber, dass Ihre hier genannten Daten zu internen Verwaltungszwecken an die Unternehmen der Gruppe, zu der ROIG gehört, weitergegeben werden können.
Zusätzlich können Ihre Daten in den Fällen, in denen eine gesetzliche Regelung dies vorsieht, auch an öffentliche Einrichtungen und Behörden (Verwaltung oder Justiz) weitergegeben werden.
Sie haben das Recht auf Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, wie auch die Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen oder gegebenenfalls deren Löschung zu verlangen, wenn die Daten u. a. für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind.
Unter bestimmten Umständen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen; in diesem Fall werden wir sie nur zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aufbewahren.
Unter bestimmten Umständen und aus Gründen, die mit Ihrer besonderen Situation zusammenhängen, können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. ROIG wird dann die Verarbeitung der Daten einstellen, es sei denn, es liegen zwingende berechtigte Gründe vor oder sie dienen der Geltendmachung oder Verteidigung etwaiger Ansprüche.
Ebenso können Sie von Ihrem Recht auf Datenübertragbarkeit Gebrauch machen und erteilte Einwilligungen jederzeit widerrufen, ohne dass dadurch die Rechtmäßigkeit der auf der Einwilligung beruhenden Verarbeitung vor dem Widerruf berührt wird.
Wenn Sie eines Ihrer Rechte ausüben möchten, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, indem Sie eine schriftliche Mitteilung an die Kundendienstabteilung von ROIG in Avinguda Benvinguts, 64 Cala d’Or (Santanyí) CP: 07660 senden.
Dem Antrag auf Ausübung eines Ihrer Rechte ist eine Kopie eines amtlichen Dokuments beizufügen, mit dem Sie sich ausweisen (Personalausweis oder Beleg).
Schließlich weisen wir Sie darauf hin, dass Sie sich für jegliche Ansprüchen, die sich aus der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ergeben, an die spanische Datenschutzbehörde und andere zuständige öffentliche Stellen wenden können.
18.1 Eigentum an der Flotte
Die Firma AUTOS D’OR RENT A CAR, S.L.U. ist Eigentümerin aller von ROIG Rent a Car vermieteten Fahrzeuge.
18.2 Geolokalisierung der Flotte
Das gemietete Fahrzeug verfügt über ein Geolokalisierungssystem (GPS), das ab dem Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs durch den Kunden aktiv ist und während der gesamten Vertragsdauer in Betrieb bleibt.
Der Zweck dieses Geolokalisierungssystems besteht darin, unsere Fahrzeuge im Falle eines Diebstahls, bei Nichtrückgabe des Fahrzeugs an die Büros von ROIG oder im Falle eines Unfalls oder einer Panne zu lokalisieren.
Jegliche Manipulation des Geolokalisierungssystems des gemieteten Fahrzeugs ist ein Grund für die Beendigung des Vertrags und kann zu einem Anspruch gegen den Kunden für alle Schäden führen, die an dem genannten System verursacht worden sind.
Für die Bearbeitung der Mitteilungen, die in Anwendung des vorliegenden Mietvertrags erfolgen, überlassen die Parteien ausdrücklich die in den Mietbedingungen angegebene Zustelladresse, einschließlich E-Mail.
Der Mietvertrag unterliegt den in den vorhergehenden Punkten beschriebenen Bedingungen und der spanischen Gesetzgebung über die Vermietung von Sachen. Jegliche Divergenz, die zwischen dem Vermieter und dem Mieter entstehen könnte, vereinbaren sie, sich den Gerichten und Tribunalen von Palma de Mallorca – Illes Balears zu unterwerfen, als Ort des Abschlusses des Mietvertrages und der Erfüllung der rechtlich entsprechenden Verpflichtungen desselben, mit dem ausdrücklichen Wunsch gegen die Unterwerfung unter ein Schiedsgericht.