ROIG Mobility Bedingungen
In diesem Abschnitt geben wir die allgemeinen Bedingungen für Buchungen bei ROIG Mobility (Rent a Car) an. Ausnahmsweise können Angebote und Promotionen oder Web-Tarife angewendet werden, die eine Änderung oder Modifizierung der Bedingungen der Tarife und allgemeinen Reservierungen mit sich bringen. Daher ist es wichtig, die Bedingungen, die mit den Angeboten und Promotionen verbunden sind, von denen der Kunde profitieren möchte, eingehend zu prüfen und mit der Unterzeichnung derselben zu akzeptieren.
1. GEGENSTAND DES MIETVERTRAGS
Der Kunde erhält das im Mietvertrag beschriebene Fahrzeug in einwandfreiem Zustand, mit allen Papieren, Reifen, Werkzeugen und Zubehör und verpflichtet sich, diese aufzubewahren und das Fahrzeug unter Beachtung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bestimmungen zu führen. Vor der Abholung des Fahrzeugs hat der Kunde das Recht, das Fahrzeug in seiner Anwesenheit überprüfen zu lassen.
2. ALTER UND FÜHRERSCHEINANFORDERUNGEN
3. ZAHLUNGEN
Der Kunde verpflichtet sich, ROIG Mobility folgende Beträge zu zahlen:
1. Die Mietgebühren des Fahrzeugs, Versicherungen und die Steuern, die im jeweiligen, dem Kunden vorab mitgeteilten Tarif enthalten sind. Die Anwendung des ursprünglich vereinbarten Tarifs ist davon abhängig, dass das Fahrzeug am vereinbarten Ort, Datum, zu der vereinbarten Zeit und in dem vereinbarten Zustand zurückgegeben wird. Die Tarife können je nach Saison und Bürostandort variieren, daher ist der Kunde vor der Fahrzeugbuchung dafür verantwortlich, den anwendbaren Tarif zu überprüfen.
2. Alle anderen Konzepte, die auf den Kunden anwendbar sind, in Übereinstimmung mit den von ROIG Mobility angebotenen vertraglichen und kommerziellen Bedingungen.
- VISA- oder MasterCard-Kreditkarte (außer Prepaid-Karten).
- Debitkarte oder Bargeld, sofern das „Peace of Mind Pack“ abgeschlossen wurde (3 oder 8 Euro pro Tag je nach Modell) und der Kraftstofftank im Voraus bezahlt wurde. Ausgenommen von dieser Bedingung sind die Modelle der Kategorie ROIG Premium Mobility, bei denen nur die Zahlung per Kreditkarte möglich ist.
- Der Inhaber der Bankkarte, mit der die Miete bezahlt wird, muss in den Vertrag aufgenommen werden, entweder als Karteninhaber oder als Beifahrer.
- Der Zahler muss sich vergewissern, dass seine Bankkarte zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs über ein ausreichendes Guthaben verfügt, um den Mietwagen mit allen vereinbarten Optionen abholen zu können. Wenn die All-inclusive-Versicherung nicht abgeschlossen wurde, wird außerdem die entsprechende Selbstbeteiligung auf derselben Karte gesperrt.
- Pro Vertrag kann nur eine Bankkarte verwendet werden, und diese muss nominativ sein.
- Der Zahler ist dafür verantwortlich, die PIN seiner Bankkarte zu kennen, wenn er mit einer Karte bezahlt, die diese Technologie enthält.
- Unabhängig von der gewählten Zahlungsart muss eine Kreditkarte als Garantie vorgelegt werden oder andernfalls muss das „Peace of Mind Pack“ zusätzlich zur Vorauszahlung des Kraftstofftanks abgeschlossen werden.
- Außerdem ist zu beachten, dass unabhängig von der Zahlungsweise die entsprechende Selbstbeteiligung auf derselben Karte gesperrt wird, wenn keine All-Inclusive-Versicherung abgeschlossen wurde.
Der Karteninhaber muss sich vergewissern, dass die Verwendung der Karte zur Erfüllung dieser allgemeinen Mietbedingungen (Einzahlungen, Abhebungen usw.) keine Schäden für den Karteninhaber verursacht.
In diesem Zusammenhang verpflichten Sie sich, vor der Verwendung Ihrer Karte durch ROIG Mobility, die in dieser Hinsicht nicht haftbar gemacht werden kann, alle erforderlichen Informationen bei Ihrer Bank einzuholen.
Die Zahlung des Mietpreises und etwaiger Zusatzkosten erfolgt in der vom Kunden gewählten Währung. Der Inhaber der vorgelegten Kreditkarte muss jedoch im Mietvertrag entweder als Karteninhaber oder als zweiter Fahrer eingetragen sein.
4. ZAHLUNGEN UND SANKTIONEN BEI MISSBRAUCH
Der Kunde verpflichtet sich, nach Beendigung der Fahrzeugmiete die Beträge, die sich aus den folgenden Punkten ergeben, an ROIG Mobility zu zahlen:
- Kosten für eine zusätzliche Reinigung aufgrund des offensichtlich unzureichenden Zustands des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe bis zu einem Höchstbetrag von 250,00 €. Der Betrag wird nach einer Bewertung des Sauberkeitszustandes des Fahrzeugs durch das Personal von ROIG Mobility festgelegt. Die Kriterien für die Bewertung der verschiedenen Sauberkeitsgrade und deren Kosten finden Sie in ANHANG I.
- Kosten für den Verlust von Fahrzeugschlüsseln und/oder die Übersendung des Schlüsselsatzes an die zuständige Stelle bei Verlust, Bruch oder jeder anderen Situation, in der das Fahrzeug aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, außer Betrieb gesetzt wird, bis zu einem Betrag von 250,00 €.
- Die Kosten für den Transport des Fahrzeugs mit einem Abschleppwagen in den Fällen, die in den verschiedenen Klauseln dieses Vertrags vorgesehen sind.
- Kosten, die durch den Verlust, die Verschlechterung oder die Beschädigung von Felgen, Reifen (einschließlich Reifenpannen und Reifenplatzern), Werkzeug, Fenstern, Spiegeln, Zubehör und Innenausstattung des Fahrzeugs entstehen, sowie Probleme, die durch einen Fehler bei der Wahl des verwendeten Kraftstoffs entstehen.
- Mautgebühren, Bußgelder, Strafen und Gerichtskosten für Verkehrsverstöße oder Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen (einschließlich Staugebühren oder Straßenverkehrsbeschränkungen, sofern vorhanden), die dem Kunden während der Laufzeit dieses Vertrags entstehen und die von ROIG Mobility bezahlt wurden.
- Im Falle eines Bußgeldes während des Mietzeitraums ist ROIG Mobility gesetzlich verpflichtet, den Fahrer zu identifizieren. ROIG Mobility behält sich daher das Recht vor, 30 € für die Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen, die durch die Bearbeitung von Bußgeldern und die Meldung solcher Handlungen bei den zuständigen Behörden entstehen.
- Die Kosten für die Reparatur der Schäden, die am Fahrzeug im Falle eines Unfalls verursacht wurden, wenn einer der folgenden Umstände eintritt: – Das Fahrzeug wurde nicht gemäß den festgelegten Bedingungen benutzt. – Wenn der Unfallbericht – entweder in Form einer ‚Friendly Accident Declaration‘ -DAA- oder eines ‚Accident Report‘ – nicht innerhalb von 48 Stunden ausgefüllt und an ROIG Mobility geschickt wurde oder wenn er nicht der Realität der eingetretenen Ereignisse entspricht. – Wenn der Schaden die Folge eines Unfalls ist, der darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Höhe des Fahrzeugs nicht richtig eingeschätzt hat.
- In den Fahrzeugen von ROIG Mobility ist das Rauchen nicht gestattet. Sollte das Fahrzeug nach Tabak riechen, wird eine Strafe von bis zu 250,00 € erhoben, um die Kosten für die Behandlung, Sonderreinigung und Stilllegung des Fahrzeugs zu decken.
Die Beträge, die sich aus solchen Konzepten ergeben, werden von ROIG Mobility direkt dem Kunden über das elektronische Zahlungssystem oder ein gleichwertiges System in Rechnung gestellt, das für den Abschluss des Vertrags über das Fahrzeug verwendet wird, wobei der Kunde ROIG Mobility ausdrücklich ermächtigt, solche Gebühren zu erheben.
In jedem Fall wird ROIG Mobility den Kunden unverzüglich über die Erhebung der Gebühr und die Gründe für die Gebühr informieren, wobei dem Kunden so viele Informationen wie möglich zur Verfügung gestellt werden.
Der Betrag, der dem Kunden für die am Fahrzeug entstandenen Schäden in Rechnung gestellt wird, wird unter Berücksichtigung der von einem externen Sachverständigenunternehmen vorgenommenen Bewertung berechnet, oder, wenn eine solche Quantifizierung nicht im Voraus vorgenommen werden kann, wird der Betrag, der sich aus einer ersten Bewertung durch qualifiziertes Personal von ROIG Mobility ergibt, gemäß der in Anhang I dieser Bedingungen veröffentlichten Preisliste berechnet, deren Existenz und Beträge dem Kunden bekannt sind und mit denen er sich einverstanden erklärt.
Dies alles gilt unbeschadet einer späteren Abrechnung und Anpassung, sobald ein Reparaturkostenvoranschlag einer Werkstatt oder ein Gutachten eines externen Sachverständigenbüros der ROIG Mobility vorliegt.
Der sich aus dieser Bewertung ergebende Wert darf die in Anhang I dieser Allgemeinen Bedingungen angegebenen Preise nicht überschreiten.
ROIG Mobility behält sich außerdem das Recht vor, dem Kunden eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen, der durch die Stilllegung des Fahrzeugs infolge des erlittenen Schadens entstanden ist. Diese Entschädigung wird auf der Grundlage der Anzahl von Tagen berechnet, die für die Reparatur des Fahrzeugs erforderlich sind, die von einem externen Sachverständigen der ROIG Mobility ermittelt wird, oder nach der Durchführung der Reparatur, wobei ein Tag für jeweils acht von der Werkstatt investierte Arbeitsstunden berechnet wird und der vertraglich vereinbarte Tagessatz für die Beschäftigung als Grundlage für die Quantifizierung verwendet wird, da die Tage, an denen das Fahrzeug stillgelegt ist, genauso berücksichtigt werden wie die Nichtrückgabe des Fahrzeugs innerhalb der vereinbarten Frist.
Die maximale Haftung des Kunden entspricht dem Marktwert des Fahrzeugs gemäß dem Höchstpreis, der im zum Zeitpunkt des Unfalls gültigen Ganvam-Leitfaden festgelegt ist.
Wird das Fahrzeug mehr als 59 Minuten nach Ablauf der Mietzeit zurückgegeben, werden die zusätzlichen Miettage nach dem allgemein gültigen Tarif berechnet.
Wird das Fahrzeug während der Laufzeit dieses Vertrages mit einem Bußgeld belegt, so haftet der Kunde für die Höhe des Bußgeldes sowie für alle sich aus dem Verstoß ergebenden Folgen und ist verpflichtet, den Vermieter von jeglicher Haftung freizustellen – Zusätzlich wird eine Bußgeldverwaltungsgebühr von 30,00 € erhoben.
5. GEBÜHREN
- Mehrwertsteuer, lokale Steuern und Abgaben.
- Die obligatorische Versicherung oder die Grundversicherung des Fahrzeugs deckt gegen Zahlung einer Selbstbeteiligung die am Fahrzeug verursachten Schäden und die Schäden, die den Insassen des Fahrzeugs entstehen. Der Betrag der Selbstbeteiligung wird vorläufig auf der Kreditkarte gesperrt oder vorläufig von der Debitkarte abgebucht und variiert je nach Kategorie des gemieteten Fahrzeugs, d.h.: Wenn der Kunde die Zusatzversicherung „All Inclusive“ abschließt, wird der Betrag der oben genannten Selbstbeteiligung nicht gesperrt oder vorläufig von der Zahlungskarte abgebucht. Der Kauf der Zusatzversicherung „All Inclusive“ kann nach Wahl des Kunden bei der Online-Buchung oder bei der Übergabe des Fahrzeugs erfolgen. Der Höchstbetrag der zusätzlichen Kosten, die dem Kunden für Schäden bei ordnungsgemäßer Nutzung des Fahrzeugs in Rechnung gestellt werden, darf den Betrag der für jede Fahrzeugkategorie geltenden Selbstbeteiligung nicht überschreiten. Kunden, die diese Zusatzversicherung nicht abschließen wollen, müssen eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung hinterlegen, deren Höhe in diesem Artikel festgelegt ist.
- Nachtzeit: Für Fahrzeugübernahmen und -abgaben, die nachts stattfinden, d.h. zwischen 23:00 und 07:00 Uhr, ist nur der „Smart Lock“-Miettarif verfügbar. ROIG Mobility kann vor der Vertragsunterzeichnung Ihre Flugnummer anfordern.
- Grundlegende Pannenhilfe: Dieser Service bietet Pannenhilfe im Falle einer Panne und umfasst die Arbeitskosten für alle Reparaturen, die vor Ort am Ort der Panne während der Öffnungszeiten des Büros (8:00 bis 20:00 Uhr) durchgeführt werden können. In keinem Fall umfasst dieser Service Abschlepp- und/oder Taxikosten.
In diesem Tarif sind die folgenden Posten nicht enthalten, die fortan als „Extras“ gelten:
- Zusätzlicher Fahrer: In den Mietpreisen sind die Kosten für die Anmietung eines zweiten Fahrers enthalten. Die zusätzlichen Kosten für einen weiteren Fahrer betragen 8,00 € pro Tag und Fahrer, bis zu einem Höchstbetrag von 80,00 € pro Miete und Fahrer. Es können maximal 3 zusätzliche Fahrer pro Vertrag angemietet werden.
- Kindersitze: Die Kosten für die Anmietung eines Kindersitzes belaufen sich auf 8,00 € pro Tag und Sitz, höchstens jedoch auf 80,00 € pro Sitz.
- Falls Sie den Tarif „Relax“ oder „Basic“ gebucht haben und sich Ihr Flug verspätet und nach 22:00 Uhr ankommt, wird ein Nachtzuschlag von 44 € berechnet.
- Der Kunde kann für 5€ pro Tag das „Peace of Mind Pack“ abschließen, das ihn von der Zahlung der folgenden Posten befreit: – Kosten für die Verwaltung von Bußgeldern – Kosten für verlorene oder abgebrochene Schlüssel – Kosten für das Betanken mit unzureichendem Kraftstoff – Kosten für die Verwendung des falschen Kraftstoffs.
- Erweiterter Pannendienst: Der Kunde kann unseren erweiterten Pannendienst in Anspruch nehmen, der einen Pannenhilfe im Falle einer Reifenpanne, Abschlepp- und/oder Taxikosten und den Ersatz des Fahrzeugs im Falle einer Panne umfasst, die in der nächstgelegenen Niederlassung von ROIG Mobility durchgeführt wird.
Anlieferung und Abholung am Flughafen: Der Zuschlag für die Abholung und/oder Rückgabe auf dem Parkplatz des Flughafens Palma de Mallorca beträgt 25 € pro Service (50 € pro Abholung und Rückgabe) für den Relax-Tarif und 15€ pro Dienstleistung (30€ insgesamt) für den Smart Lock-Tarif. Die Kosten für das Parkticket bei der Abholung des Fahrzeugs gehen zu Lasten des Kunden, wobei die Kosten maximal etwa 20 € betragen.
6. DAUER DER ANMIETUNG, ÄNDERUNGEN UND STORNIERUNGEN
Stornierungsbedingungen für im Voraus bezahlte Buchungen, die über die Website von ROIG Mobility vorgenommen werden:
- Reservierungen, die im Voraus über die Website von ROIG Mobility bezahlt wurden, können bis zu 24 Stunden vor Mietbeginn kostenlos storniert werden. Die Erstattung des vom Kunden im Voraus bezahlten Gesamtbetrags erfolgt auf die für die Zahlung verwendete Kredit- oder Debitkarte. Das computergestützte Reservierungssystem von ROIG Mobility geht davon aus, dass die 24-stündige Vorankündigungsfrist genau eine Minute nach der Minute abläuft, in der der genaue 24-Stunden-Zeitraum vor der Fahrzeugübernahme verstrichen ist. Im Falle einer Stornierung der Reservierung innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn behält ROIG Mobility den Betrag, der einer Tagesmiete entspricht, als frei vereinbarte Entschädigung ein.
- Wenn Sie den Mietvertrag verlängern möchten, werden die verlängerten oder zusätzlichen Tage, die Sie hinzufügen möchten, zum geltenden allgemeinen Tarif berechnet (siehe Punkt 6.2 der allgemeinen Mietbedingungen).
- Wenn der Kunde beschließt, den Vertrag vorzeitig zu beenden, ohne eine Frist von 24 Stunden einzuhalten, wird der Betrag, der einem Miettag entspricht (einschließlich Steuern), gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 6.1 der allgemeinen Mietbedingungen einbehalten. Der verbleibende Betrag für die Miettage wird über die gleiche Zahlungsmethode zurückerstattet.
- Um die Rückerstattung des im Voraus bezahlten Betrags zu erhalten, muss der Kunde eine E-Mail an info@roig.com senden oder die Nummer +34 971 65 71 73 anrufen.
- Falls eine Promotion, ein Tarif oder ein Sonderangebot keine Rückerstattung im Falle einer Änderung oder Stornierung der Reservierung vorsieht, wird der zuvor gezahlte Betrag (einschließlich Steuern, Gebühren oder anderer Kosten) von ROIG Mobility als frei vereinbarte Entschädigung einbehalten, auch wenn der Kunde das gemietete Fahrzeug nicht nutzt.
7. WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR DIE ABHOLUNG DES FAHRZEUGS
- Bei der Abholung des Fahrzeugs ist die Vorlage des Reservierungsbelegs zwingend erforderlich.
- Zur Abholung Ihres Fahrzeugs müssen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, einen Führerschein und eine gültige Kredit- oder Debitkarte vorlegen.
Wenn Sie das Peace of Mind Pack nicht gekauft haben, muss es sich bei der vorgelegten Karte um eine Kreditkarte handeln. - Bei der Anmietung eines GPS-Gerätes ist eine Kaution in Höhe von 50,00 € zu hinterlegen, die auf Ihrer Kreditkarte gesperrt wird.
- Der Mietvertrag ist nicht unbedingt an ein bestimmtes Fahrzeug (Marke/Modell, Farbe, Ausstattung usw.) gebunden, sondern an eine Gruppe von Fahrzeugen mit ähnlichen technischen und wohnlichen Merkmalen. Sollte ein Modell aus der gewählten Gruppe nicht verfügbar sein, wird ein Modell einer höheren Kategorie geliefert.
- ROIG Mobility behält sich das Recht vor, die Fahrzeuglieferung zu stornieren, wenn ernsthafte Zweifel an der finanziellen Situation des Kunden bestehen oder wenn es in der Vergangenheit zu Zahlungsausfällen oder schwerwiegenden Zwischenfällen mit ROIG Mobility gekommen ist.
- Unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode muss zusätzlich zur Vorauszahlung des Kraftstofftanks eine Kreditkarte als Garantie vorgelegt oder alternativ das Paket „Peace of Mind“ (zzgl. 3 € bzw. 8 € pro Tag je nach Automodell) erworben werden.
- Bitte beachten Sie, dass unabhängig von der Zahlungsmethode, wenn Sie keine All-Inclusive-Versicherung abgeschlossen haben, die entsprechende Selbstbeteiligung auf derselben Karte blockiert wird.
8. VERSICHERUNG, DECKUNG UND BÜRGSCHAFTEN
Zusammenfassung der in den einzelnen Web-Tarifen enthaltenen Leistungen:
Smartlock | Relax | Basic | |
SBsF (Grundversicherung ohne Franchise) | ✔ | ✔ | |
SRC (Rad- und Glasversicherung) | ✔ | ✔ | |
SBcF (Grundversicherung mit Franchise) | ✔ | ✔ | ✔ |
Obligatorische Haftpflichtversicherung | ✔ | ✔ | ✔ |
Im Mietpreis ist außerdem eine Grundversicherung enthalten, die Schäden am Fahrzeug abdeckt, die durch Folgendes entstehen:
- Von Kollision,
- Von Diebstahl,
- Durch versehentliches Feuer oder Vandalismus
Die Grundversicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung für solche Schäden, für die der Kunde direkt verantwortlich ist (siehe Punkt 4 der Mietbedingungen). Dieser Selbstbehalt muss (i) durch die Stellung einer entsprechenden Kaution oder (ii) durch den Abschluss einer Zusatzversicherung sichergestellt werden.
Die Grundversicherung ist gültig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Im Falle einer Kollision muss der Kunde ROIG Mobility innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall vollständige Angaben zur anderen Partei und etwaigen Zeugen zukommen lassen und einen Unfallbericht in Form einer „Friendly Accident Statement“ (DAA) ausfüllen, in dem das Nummernschild, der Name und die Adresse der anderen Partei, die Umstände der Kollision, eine Skizze des Unfalls, der Name des Versicherers und, wenn möglich, die Versicherungspolicennummer aufgeführt sind. Diese müssen von beiden am Unfall beteiligten Fahrern unterschrieben sein. Falls dies nicht möglich ist, muss der „Unfallbericht“ von ROIG Mobility bereitgestellt werden.
- Dass die Versicherungsgesellschaft den Anspruch nicht mit der Begründung ablehnt, dass das Führen des Fahrzeugs nicht in der von der Straßenverkehrsordnung geforderten körperlichen und geistigen Verfassung sei.
- Dass es sich bei der Kollision, dem Diebstahl, dem Brand oder dem Vandalismus nicht um eine unbefugte Nutzung gemäß Punkt 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt.
- Dass der Kunde ROIG Mobility innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall, Diebstahl, Brand oder Vandalismus am Fahrzeug unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen (Unfallbericht, Anzeige bei den Behörden usw.) informiert hat.
Folgendes ist AUSDRÜCKLICH VON DIESEM SCHUTZ AUSGESCHLOSSEN:
a) Schäden an Reifen, Felgen, Fahrzeuginnenraum, Außenspiegeln, Glas und Unterboden.
b) Reifenpannen und -platzer.
c) Schäden an Kupplung und Getriebe.
d) Die Tage, die das Fahrzeug bis zur Reparatur stillsteht.
e) Krankosten.
f) Aufladen der Batterie.
9. BEDINGUNGEN FÜR DIE RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
Der Kunde muss das gemietete Fahrzeug im selben Zustand wie bei der Übernahme zusammen mit allen Dokumenten, Reifen, Werkzeugen, Ladegeräten (bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen) und Zubehör am im Mietvertrag festgelegten Ort, Datum und Zeitpunkt zurückgeben. Bei der Rückgabe kann der Kunde verlangen, dass der Zustand des Fahrzeugs in seiner Anwesenheit überprüft wird. Für diese persönliche Überprüfung gelten die Geschäftszeiten des örtlichen Büros.
Der Kunde darf keine technischen Veränderungen am Fahrzeug, einschließlich Schlüssel, Ausstattung, Werkzeug und/oder Zubehör, vornehmen und auch keine Veränderungen am äußeren und/oder inneren Erscheinungsbild vornehmen. Andernfalls trägt der Kunde die entsprechenden Kosten für die Wiederherstellung des Originalzustands des Fahrzeugs, unbeschadet aller Schäden, die ROIG Mobility durch die Überholung des Fahrzeugs für die Zeit der Stilllegung entstehen, sowie aller anderen Schäden, die ROIG Mobility entstehen.
Darüber hinaus wird bei der Rückgabe des Fahrzeugs dessen Zustand beurteilt und anschließend eine entsprechende Sauberkeitsklassifizierung vorgenommen. Je nach Verschmutzungsgrad gibt es 4 verschiedene Reinigungsstufen: allgemeine Stufe (1), spezielle Stufe (2), starke Stufe (3) und sehr starke Stufe (4). Für den Fall, dass das Fahrzeug zurückgegeben wird und in die Reinigungsstufe „Sonderreinigung“ (2), „Schwer“ (3) oder „Sehr schwer“ (4) eingestuft wird, kann ROIG einen Betrag von bis zu 250 € in Rechnung stellen, um die Kosten für die Behandlung, Reinigung und Stilllegung des Fahrzeugs zu decken. Die verschiedenen Reinigungsstufen und deren Kosten können Sie in ANHANG I der Allgemeinen Mietbedingungen einsehen.
Bei einer Rückgabe des Fahrzeugs zu einem anderen als dem im Vertrag festgelegten Datum und Zeitpunkt ist ROIG Mobility dazu berechtigt, den Mietbetrag entsprechend den zusätzlichen Tagen der verspäteten Rückgabe sowie eine Strafe in Höhe von 30,00 € pro Verspätungstag für den entstandenen finanziellen Schaden in Rechnung zu stellen.
Bei Rückgabe oder Abstellen des Fahrzeugs an einem anderen als dem im Vertrag angegebenen Ort ist ROIG Mobility berechtigt, Folgendes zu verlangen:
- Der Mietbetrag entspricht den zusätzlichen Tagen, die erforderlich sind, um das Fahrzeug abzuholen und zur Vermietung bereitzustellen;
- Zusätzlich wird eine Entschädigung von 30,00 € pro Tag für den entstandenen wirtschaftlichen Schaden erhoben und
- Ebenso trägt der Kunde die Kosten für Transport/Kran, Maut und ggf. Lagerung/Verwahrung bis zum vertraglich vereinbarten Rückgabeort des Fahrzeugs.
ROIG Mobility behält sich das Recht vor, im Falle des Verschwindens oder der Nichtrückgabe des Fahrzeugs entsprechende rechtliche Schritte bei den zuständigen Behörden einzuleiten. Für alle sich daraus ergebenden Rechtsfolgen trägt der Kunde die volle Verantwortung.
Auch eine einseitige Verlängerung der Vertragslaufzeit durch den Kunden gilt im Sinne der Haftung des Kunden für etwaige Schäden am Fahrzeug als unbefugte Inanspruchnahme des Fahrzeugs.
10. KRAFTSTOFF
Die Tankregelung von ROIG Mobility lautet Voll-Voll. Bei der Übergabe des Fahrzeugs erhebt ROIG Mobility eine Kaution in Höhe der Tankgebühr. Diese Kaution wird am Ende der Mietzeit nach Überprüfung des Kraftstoffstands des Fahrzeugs zurückerstattet. Dieser Betrag kann je nach gewähltem Modell variieren (Sie können diesen Betrag in Anhang II dieser Allgemeinen Mietbedingungen einsehen).
- Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird zusätzlich zum Kraftstoffpfand eine Gebühr von 100 € für die Lieferung des EV-Ladekabels gesperrt, die bei Rückgabe erstattet wird.
- Bei Fahrzeugen mit AdBlue-Ausstattung erfolgt die Auslieferung mit einer Mindestmenge an AdBlue und das Nachtanken bei Bedarf obliegt dem Kunden.
- Wenn der Kraftstofftank bei der Abholung des Fahrzeugs nicht voll ist, muss der Kunde das Büropersonal von ROIG Mobility innerhalb einer Stunde nach Unterzeichnung des Mietvertrags darüber informieren.
- Wenn Sie eine Voll-/Leertankversicherung abgeschlossen haben, wird die volle Kaution zu Beginn der Miete fällig. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und kann nach Wunsch zurückgegeben werden, ohne dass eine teilweise oder vollständige Erstattung des Kraftstoffpreises erfolgt.
11. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN IM FALLE EINES UNFALLS UND ANDERER UMSTÄNDE
Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Kunde:
- Besorgen Sie sich innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall die vollständigen Angaben zur anderen Partei und etwaigen Zeugen und senden Sie diese an ROIG Mobility. Erstellen Sie einen Unfallbericht in Form einer „Friendly Accident Statement“ (DAA) mit Angaben zu Nummernschild, Name und Adresse der anderen Partei, den Umständen des Unfalls, einer Unfallskizze, dem Namen des Versicherers und, wenn möglich, der Versicherungspolicennummer, alles unterschrieben von beiden am Unfall beteiligten Fahrern. Falls dieser nicht verfügbar ist, verwenden Sie den „Unfallbericht“, der von ROIG Mobility bereitgestellt wird.
- Informieren Sie umgehend die Behörden, wenn die Schuld der anderen Partei ermittelt werden muss oder jemand verletzt ist.
- Verlassen Sie das Mietfahrzeug nicht, ohne entsprechende Maßnahmen zu seinem Schutz getroffen zu haben.
Im Falle von Vandalismus, Feuer, Diebstahl oder Verschwinden des Fahrzeugs verpflichtet sich der Kunde, ROIG Mobility unverzüglich über den Vorfall zu informieren und bei den zuständigen Behörden einen Bericht einzureichen, von dem ROIG Mobility schnellstmöglich eine Kopie zugesandt werden muss.
12. UNERLAUBTE NUTZUNG
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig und seinen Eigenschaften entsprechend zu nutzen, die geltenden Straßenverkehrsvorschriften zu beachten und in jedem Fall Situationen zu vermeiden, die zu Schäden am Fahrzeug oder an Dritten führen könnten.
Ebenso ist es die Verpflichtung des Kunden, das Fahrzeug nicht anderen als den gemäß diesem Vertrag Berechtigten zu überlassen. Für etwaige Schäden am Fahrzeug oder an Dritten haftet in einem solchen Fall der Kunde unmittelbar.
Jeder Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Absätze wird als unbefugte Nutzung gewertet.
Der Kunde haftet unabhängig vom erworbenen Versicherungsschutz in vollem Umfang für Schäden an Innen- und Außenteilen des Fahrzeugs, die durch unbefugte oder fahrlässige Nutzung entstehen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, sämtliche anfallenden Kosten gemäß den Bestimmungen in Ziffer 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tragen.
Als unbefugte oder fahrlässige Nutzung gelten unter anderem die folgenden Beispiele:
- Schieben oder Abschleppen eines anderen Fahrzeugs.
- Fahren in Gebieten, die für den öffentlichen Verkehr nicht geeignet sind, wie Strände, Autorennbahnen, Waldwege, Landstraßen usw.
- Fahren auf unbefestigten Straßen oder befestigten Straßen mit gravierenden Mängeln, die zu Schäden an der Unterseite des Fahrzeugs führen können.
- Fahren Sie mit Ihrem Fahrzeug in Sperrgebieten, einschließlich Start- und Landebahnen von Flughäfen und anderen Straßen, die für die Luftfahrt und/oder das Militär genutzt werden.
- Fahrlässiges Verhalten im Falle des Aufleuchtens von Warnleuchten oder Signalen auf dem Armaturenbrett des Leasingfahrzeugs, welches der Kunde mit der Unterzeichnung dieses Vertrages anerkennt.
- Transport von Gütern oder Tieren, insbesondere von gefährlichen, brennbaren und/oder für das Fahrzeug und seine Insassen schädlichen Stoffen.
- Der Transport von Personen oder Gütern, bei dem direkt oder indirekt eine Zahlung an den Kunden erfolgt.
- Untervermietung des Fahrzeugs.
- Die Nutzung des Fahrzeugs für gesetzeswidrige Aktivitäten.
- Transport einer größeren Personenzahl oder Gepäckmenge als für das Fahrzeug zulässig.
- Jegliche Manipulation oder Eingriffe am Kilometerzähler müssen bei einer Fehlfunktion unverzüglich ROIG Moobility gemeldet werden.
- Transport von Gepäck oder anderen Gegenständen auf dem Dach eines Fahrzeugs, auch bei Verwendung einer geeigneten Vorrichtung.
- Sichtbar im Fahrzeug zurücklassen von Gegenständen, die gestohlen werden könnten und das Fahrzeug beschädigen könnten.
- Verschmutzung des Fahrzeuginnenraums über das hinaus, was bei vernünftiger und sorgfältiger Nutzung erforderlich ist.
- Fahren im übermüdeten Zustand, bei Krankheit oder unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen.
- Rücksichtsloses Fahren.
- Nutzung des Fahrzeugs für Fahrschulaktivitäten unter allen Umständen und/oder zum Erlernen besonderer Fahrfähigkeiten.
- Fahren entgegen der Verkehrsordnung.
- Führen des Mietfahrzeugs durch eine im Vertrag nicht dazu berechtigte Person, sei es als Kunde(n) und/oder Zusatzfahrer(n).
- Fahren mit dem Fahrzeug außerhalb der Insel Mallorca, es sei denn, es liegt in beiden Fällen eine ausdrückliche und unterzeichnete Genehmigung der Unternehmensleitung vor und der entsprechende außerordentliche ZUSÄTZLICHE SCHUTZ ist abgeschlossen und bezahlt.
- Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der Mietzeit.
- Aus Sicherheitsgründen weisen wir Sie darauf hin, dass ein Teil unserer Flotte mit GPS-Trackern ausgestattet ist. Das Unternehmen greift nur im Falle (i) einer Warnung aufgrund einer Unterbrechung oder Sperrung des Systems und/oder (ii) einer Nichtrückgabe des Fahrzeugs auf die Standortdaten zu. Der Kunde nimmt diesen Umstand zur Kenntnis und akzeptiert ihn, wobei er es in jedem Fall unterlässt, den ordnungsgemäßen Betrieb zu unterbrechen oder zu behindern.
Eine unbefugte Nutzung durch den Kunden berechtigt ROIG Mobility, den Mietvertrag wegen schuldhafter Vertragsverletzung vorzeitig zu kündigen und gegebenenfalls entsprechenden Schadensersatz zu verlangen.
13. GESAMTSCHULDNERISCHE HAFTUNG
Alle berechtigten Zusatzkunden und/oder Fahrer haften gesamtschuldnerisch für sämtliche Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag und den darauf anwendbaren Gesetzen.
14. DIEBSTAHL UND VERLUST VON PERSÖNLICHEM EIGENTUM
ROIG Mobility übernimmt keine Verantwortung für gestohlene, vergessene oder verlorene Gegenstände im Fahrzeug.
15. ZUGELASSENES OBLIGATORISCHES KINDERRÜCKHALTESYSTEM
Wenn das Fahrzeug zum Transport von Kindern unter drei Jahren oder mit einer Körpergröße von über 150 Zentimetern verwendet wird, muss der Kunde ROIG Mobility darüber informieren, damit diese ihnen gegen Zahlung der entsprechenden Mietgebühr und ohne Verankerung im Fahrzeug das entsprechende vorgeschriebene Rückhaltesystem zur Verfügung stellen kann, das für das Gewicht und die Größe des Kindes oder der Person, die es benutzen muss, zugelassen ist. Die Installation liegt stets in der Verantwortung des Kunden.
16. VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN UND KUNDENRECHTE
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 sowie allen geltenden nationalen Gesetzen, AUTOS D’OR RENT A CAR, S.L.U. informiert Sie über Folgendes: Wir verarbeiten die uns von unseren Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:
- Verwaltung des Vertragsverhältnisses im Zusammenhang mit der Fahrzeugmiete.
- Verwaltung und Abrechnung der Fahrzeugmiete.
- Management potenzieller Vorfälle, einschließlich Unfälle, die während der Fahrzeugmietdauer auftreten.
- Verwaltung der Verwaltungsverfahren und Mitteilungen, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben können: – Rechtzeitige Information per E-Mail oder auf anderem gleichwertigen Weg über alle Angebote, Produkte, Dienstleistungen und Werbeaktionen, ob von uns selbst oder von Dritten, die für den Kunden von Interesse sein könnten. – Entwicklung von Werbeaktivitäten durch Unternehmen im Transport- und Tourismussektor, die an den von ROIG Mobility durchgeführten Aktivitäten mitwirken.
- Wenn der Kunde der VIP-Kundengruppe von ROIG Mobility beitreten möchte, kann er sich für dieses Treueprogramm registrieren. Jeder Kunde, der in den letzten zwei Jahren drei Anmietungen getätigt hat, kann sich für dieses Programm anmelden und von exklusiven Angeboten profitieren.
- Erstellen Sie ein kommerzielles Profil basierend auf der Entwicklung der kommerziellen Aktivität im Verhältnis zu den getätigten Reservierungen. Zu diesem Zweck werden keine automatisierten Entscheidungen auf Grundlage dieses Profils getroffen.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist:
- Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für die in Abschnitt 16.2 oben angegebenen Verarbeitungen (I), (II), (III) und (IV) basiert auf der Ausführung eines Vertrags mit ROIG Mobility in Bezug auf die angeforderten Dienste.
Ebenso beruht die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden für die in den Abschnitten (V), (VI), (VII) und (VIII) angegebenen Behandlungen auf der ausdrücklichen Zustimmung, die der Kunde für jeden Zweck zum Zeitpunkt der Erfassung seiner personenbezogenen Daten erteilt, die er uns im Rahmen der Fahrzeugreservierung zur Verfügung stellt.
17. INFORMATIONEN ÜBER DIE FLOTTE
18. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
Zur Übermittlung der entsprechenden Mitteilungen nach diesem Mietvertrag benennen die Parteien ausdrücklich die in den Mietbedingungen genannten Benachrichtigungsadressen, einschließlich E-Mail.
Der Mietvertrag unterliegt den in den vorhergehenden Abschnitten beschriebenen Bedingungen und Konditionen sowie der spanischen Gesetzgebung zur Immobilienvermietung. Für alle Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter sind die Gerichte von Palma de Mallorca (Balearen) zuständig, da dort der Gerichtsstand für die Ausführung des Mietvertrags und die Erfüllung der damit verbundenen Verpflichtungen ist.
19. ÜBERSETZUNG
Die Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und sind nicht in allen Einzelheiten rechtlich bindend. Nur die spanische Version ist gültig.
Flughafentransfer
- Die Reservierung gilt ausschließlich für den Kunden und seine Begleitpersonen; Es handelt sich nicht um eine gemeinsame Übertragung.
- Für die Abholzeiten für die Rückfahrt empfehlen wir, bei Strecken über 30 km 3 Stunden und bei Strecken unter 30 km 2,5 Stunden vor Abflug einzutreffen.
- Sowohl Kinder als auch Erwachsene müssen im Fahrzeug immer einen Sitzplatz haben.
- Die Wartezeit am Flughafen beträgt maximal 60 Minuten ab der Landung des Fluges des Kunden.
- Für den Fall, dass wir den Fahrer nicht finden können, verfügen wir über eine 24-Stunden-Notrufnummer.
- An Ihrer Unterkunft beträgt die maximale Wartezeit 5 Minuten nach der Abholzeit.
- Eine Stornierung der Reservierung ist bis 24 Stunden vor der Dienstleistung kostenfrei möglich. Innerhalb der nächsten 24 Stunden wird der Reservierungsbetrag nicht zurückerstattet.
- Um Ihre Reservierung zu bestätigen, muss die Zahlung innerhalb der nächsten 48 Stunden erfolgen; Andernfalls wird Ihre Reservierung automatisch storniert.
Personalisierter Transfer
Allgemeine Bedingungen:
- Die übermittelten Angebote stellen keine Reservierung dar. Zur Bestätigung der Leistungen ist eine schriftliche Bestätigung per E-Mail erforderlich: transfer@roig.com
- Sofern nicht anders angegeben, ist das Parken nicht im Preis inbegriffen.
Gültigkeit des Budgets:
- Jedes Angebot ist bis zu dem darauf angegebenen Datum gültig; Nach diesem Datum kann die Gültigkeit verlängert werden, immer vorbehaltlich der Verfügbarkeit und der zum Zeitpunkt der Anfrage zur Gültigkeitsänderung geltenden Tarife.
- Alle angebotenen Dienstleistungen unterliegen der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Bestätigung.
Budgetbestätigung:
- Um Ihr Angebot zu bestätigen, müssen Sie, sofern Sie noch nicht bei unserem Unternehmen registriert sind, die vollständigen Daten der Person angeben, an die die Rechnung ausgestellt werden soll (Name, Adresse und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei einem Unternehmen bzw. vollständiger Name, Staatsangehörigkeit und Personalausweis- oder Passnummer bei einer natürlichen Person).
Zahlungen:
- 100 % des Gesamtangebots, mindestens 7 Tage vor der ersten Dienstleistung.
Stornierung:
- Kostenlose Stornierung bis 7 Tage vor der ersten Dienstleistung.
- Bei Stornierungen zwischen 7 Tagen und 24 Stunden im Voraus wird eine Strafe von 50 % des Gesamtbudgets fällig.
- Bei Stornierungen, die 24 Stunden vor Ablauf der Frist erfolgen, wird eine Strafe von 100 % des Gesamtbudgets fällig.
ROIG Mobility & Experiences behält sich das Recht vor und der Kunde akzeptiert, bei wetterbedingten Absagen Stornogebühren zu erheben. Möglichkeit der Kostenüberprüfung im Falle einer Stornierung aufgrund höherer Gewalt.
Premium
- Die Reservierung gilt ausschließlich für den Kunden und seine Begleitpersonen; Es handelt sich nicht um eine gemeinsame Übertragung.
- Für die Abholzeiten für die Rückfahrt empfehlen wir, bei Strecken über 30 km 3 Stunden und bei Strecken unter 30 km 2,5 Stunden vor Abflug einzutreffen.
- Sowohl Kinder als auch Erwachsene müssen im Fahrzeug immer einen Sitzplatz haben.
- Die Wartezeit am Flughafen beträgt maximal 60 Minuten ab der Landung des Fluges des Kunden.
- Für den Fall, dass der Fahrer nicht erreichbar ist, verfügen wir über eine 24-Stunden-Notrufnummer.
- An Ihrer Unterkunft beträgt die maximale Wartezeit 5 Minuten nach der Abholzeit.
- Eine Stornierung der Reservierung ist bis 24 Stunden vor der Dienstleistung kostenfrei möglich. Innerhalb der nächsten 24 Stunden wird der Reservierungsbetrag nicht zurückerstattet.
- Um Ihre Reservierung zu bestätigen, muss die Zahlung innerhalb der nächsten 48 Stunden erfolgen; Andernfalls wird Ihre Reservierung automatisch storniert.
Personalisierter Premium-Transfer
Allgemeine Bedingungen:
- Die übermittelten Angebote stellen keine Reservierung dar. Zur Bestätigung der Leistungen ist eine schriftliche Bestätigung per E-Mail erforderlich: transfer@roig.com
- Sofern nicht anders angegeben, ist das Parken nicht im Preis inbegriffen.
Gültigkeit des Budgets:
- Jedes Angebot ist bis zu dem darauf angegebenen Datum gültig; Nach diesem Datum kann die Gültigkeit verlängert werden, immer vorbehaltlich der Verfügbarkeit und der zum Zeitpunkt der Anfrage zur Gültigkeitsänderung geltenden Tarife.
- Alle angebotenen Dienstleistungen unterliegen der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Bestätigung.
Budgetbestätigung:
- Um Ihr Angebot zu bestätigen, müssen Sie, sofern Sie noch nicht bei unserem Unternehmen registriert sind, die vollständigen Daten der Person angeben, an die die Rechnung ausgestellt werden soll (Name, Adresse und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei einem Unternehmen bzw. vollständiger Name, Staatsangehörigkeit und Personalausweis- oder Passnummer bei einer natürlichen Person).
Zahlungen:
- 100 % des Gesamtangebots, mindestens 7 Tage vor der ersten Dienstleistung.
Stornierung:
- Kostenlose Stornierung bis 7 Tage vor der ersten Dienstleistung.
- Bei Stornierungen zwischen 7 Tagen und 24 Stunden im Voraus wird eine Strafe von 50 % des Gesamtbudgets fällig.
- Bei Stornierungen, die 24 Stunden vor Ablauf der Frist erfolgen, wird eine Strafe von 100 % des Gesamtbudgets fällig.
ROIG Mobility & Experiences behält sich das Recht vor und der Kunde akzeptiert, bei wetterbedingten Absagen Stornogebühren zu erheben. Möglichkeit der Kostenüberprüfung im Falle einer Stornierung aufgrund höherer Gewalt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Stornierungsbedingungen
- Alle angegebenen Zeiten und Reiserouten sind ungefähre Angaben und dienen nur zur Orientierung. Sie können aufgrund widriger Wetterbedingungen, die die Durchführung der Aktivität unmöglich machen, geändert oder abgesagt werden.
- Die Organisation behält sich das Recht vor, die Reiseroute zu ändern, das Transportmittel zu wechseln und/oder den Ausflug im Falle besonderer Umstände oder höherer Gewalt abzusagen. In diesem Fall wird dem Kunden 100 % des Buchungsbetrags zurückerstattet.
- Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände.
- Die Frist für eine kostenlose Stornierung einer Buchung beträgt 24 Stunden vor Beginn der Aktivität.
- Bei Nichterscheinen (No-Show) erfolgt keine Rückerstattung des gezahlten Betrags.