Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt und entsprechend seinen Eigenschaften zu nutzen, die geltenden Verkehrsvorschriften zu beachten und in jedem Fall jede Situation zu vermeiden, die Schäden am Fahrzeug oder an Dritten verursachen könnte.
Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, keine anderen als die nach diesem Vertrag befugten Personen zum Führen des Fahrzeugs zuzulassen, wobei der Kunde in einem solchen Fall direkt für die am Fahrzeug oder an Dritten verursachten Schäden haftet.
Jede Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Absätze wird als unbefugte Nutzung angesehen.
Der Kunde haftet unabhängig von der abgeschlossenen Deckung in vollem Umfang für Schäden an inneren und äußeren Teilen des Fahrzeugs, die durch eine unbefugte oder fahrlässige Nutzung des Fahrzeugs verursacht werden; in diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, alle anfallenden Kosten gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tragen.
Als unbefugte oder fahrlässige Nutzung gelten unter anderem die folgenden Fälle, die beispielhaft genannt werden:
- a) Schieben oder Abschleppen eines anderen Fahrzeugs.
- b) Fahren an Orten, die nicht für den öffentlichen Verkehr geeignet sind, wie Strände, Rennstrecken, Waldwege, Landstraßen usw.
- c) Fahren auf nicht oder nur schlecht asphaltierten Straßen, was zu Schäden am Unterboden des Fahrzeugs führen kann.
d) Fahren des Fahrzeugs in gesperrten Bereichen, insbesondere auf Start- und Landebahnen von Flughäfen und anderen Straßen, die für die Luftfahrt und/oder das Militär bestimmt sind.
- e) Fahrlässiges Verhalten im Falle von Warnleuchten oder Warnschildern auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs, die der Kunde mit der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags als bekannt erklärt.
- f) Transport von Gütern oder Tieren und insbesondere von gefährlichen, entflammbaren und/oder für das Fahrzeug und seine Insassen schädlichen Stoffen.
- g) Die Beförderung von Personen oder Gütern, die direkt oder indirekt eine Zahlung an den Kunden impliziert.
- h) Die Untervermietung des Fahrzeugs.
- i) Die Verwendung des Fahrzeugs für eine gesetzeswidrige Tätigkeit.
- j) Die Beförderung von mehr Personen oder mehr Gepäck, als für das Fahrzeug zugelassen ist.
- k) Jegliche Art von Manipulationen oder Eingriffen in den Kilometerzähler. Der Kunde ist verpflichtet, ROIG über jede Fehlfunktion des Kilometerzählers zu informieren.
- l) Transport von Gepäck oder anderen Gegenständen auf dem Dach des Fahrzeugs, auch wenn dafür eine geeignete Vorrichtung verwendet wird.
- m) Sichtbare Gegenständen, die gestohlen werden könnten, im Fahrzeug zurücklassen, was zu einer Beschädigung des Fahrzeugs führen könnte.
- n) Verschmutzung des Fahrzeuginnenraums die über eine vernünftige und sorgfältige Nutzung hinausgeht.
- o) Führen des Fahrzeugs in einem Zustand von Müdigkeit, Krankheit oder unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen.
- p) Rücksichtsloses Fahren.
- q) Verwendung des Fahrzeugs zum Lernen oder Lehren des Fahrens unter jeglichen Umständen und/oder zum Erlernen von besonderen Fahrfertigkeiten.
- r) Fahren unter Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften.
- s) Fahren des gemieteten Fahrzeugs durch eine Person, die weder als Kunde noch als zusätzlicher Fahrer vertraglich autorisiert ist.
- t) Fahren des Fahrzeugs außerhalb der Insel Mallorca, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche und unterschriebene Genehmigung der Unternehmensleitung vor und die entsprechende außerordentliche ZUSATZVERSICHERUNG wurde abgeschlossen und bezahlt.
- u) Nutzung des Fahrzeugs nach Beendigung der Mietzeit.
- v) Wir informieren Sie darüber, dass ein Teil unseres Fuhrparks aus Sicherheitsgründen mit GPS-Ortungsgeräten ausgestattet ist. Das Unternehmen wird nur im Falle von (i) ein Alarm aufgrund einer Abschaltung oder Sperrung des Systems und/oder (ii) die Nichtrückgabe des Fahrzeugs auf die Standortdaten zugreifen. Der Kunde ist sich dieses Umstandes bewusst und akzeptiert ihn und unterlässt es in jedem Fall, den ordnungsgemäßen Betrieb des Systems zu unterbrechen oder zu verhindern.
Die unbefugte Nutzung durch den Kunden berechtigt ROIG, den Mietvertrag wegen schuldhafter Verstoß durch den Kunden vorzeitig zu kündigen und gegebenenfalls einen entsprechenden Schadensersatz zu verlangen.